Auszug - Bericht aus dem JobCenter
Eine
Entscheidung über die Neustrukturierung der JobCenter steht weiter aus. Sollte
bis Ende März 2009 keine Klärung erfolgen, wird Bundesminister Olaf Scholz eine
Anweisung zur getrennten Aufgabenwahrnehmung erlassen. Das hätte zur Folge,
dass eine Klärung über neue IT-Verfahren und die Raumfrage für die
Beschäftigten des Bezirks erfolgen müsste. Der Bezirk müsste dann für ca.
30.000 Menschen die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II leisten. Die
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit macht ebenfalls ein neues
Verfahren erforderlich. Auf Landesebene liegen keine aktuelleren Informationen
vor. Die
Stellen für den ÖBS wurden vom Senat reduziert. Für Charlottenburg-Wilmersdorf
wären 143 Verträge möglich. Aufgrund eines intransparenten Berechnungsmodells
auf der Grundlage sog. Bewilligungsmonate wären die Mittel bereits im April
2009 ausgeschöpft. Der Bezirk erhofft sich für das Büro alleinerziehende Mütter
(ein Projekt, das gezielt Einsatzstellen für diesen Personenkreis sucht), die
Jugendverkehrsschulen und das Klimabüro noch zusätzliche Plätze. Auf Nachfrage
von BV Kaas-Elias nach der Möglichkeit dieser zusätzlichen Stellen, verweist
die BzStR’in auf die Notwendigkeit der Gegenfinanzierung mit 25 % durch das
Land Berlin. Sollten noch Mittel bereitgestellt werden, sind weitere
ÖBS-Stellen möglich. BV Hansen
bittet um Informationen zur „Notfallplanung“ der Bezirke in Bezug
auf die fehlende Entscheidung zur Neustrukturierung der JobCenter und
Mitteilung, wie viele Frauen bereits in das Projekt Stadtteilmütter vermittelt
wurden. Frau Schmiedhofer weist darauf hin, dass das Land Berlin für die
Planung zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung der JobCenter zuständig sei. Zum
Projekt Stadtteilmütter berichtet sie von 15 Plätzen für die Maßnahme. Die
Anfrage zum Besetzungsstand wurde vom JobCenter noch nicht beantwortet. Herr
Schuler beantwortet die Nachfrage von BV Schöne bezüglich der Änderungen der
AV-Wohn ab 01.04.2009 mit dem Hinweis, dass die Mietobergrenzen angehoben wurden
und die Verpflichtung zum Umzug jetzt bereits nach 6 Monaten (bisher nach 12
Monaten) besteht. |
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