Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
Das Stadtbad Wilmersdorf I ist wieder geöffnet. Ein
entsprechender Presseartikel wird verteilt. Die Kritik Herrn Naumanns an der
nicht nachvollziehbaren Verzögerung wird darin veröffentlicht. Der Spielplan des diesjährigen Bezirksbürgermeisterin-Pokals
wird verteilt. Die Ausschussmitglieder erhalten den Jahresbericht des
Sport-Gesundheitsparks. Für die beschlossene Benennung der neuen Sporthalle
Forckenbeckstr. 20 nach Dr. Mellerowicz steht noch das schriftliche
Einverständnis der Familie aus. Die zusätzlichen Fahrradständer am Mommsenstadion wurden
gegenüber dem sich auf der linken Seite des Stadionsgebäudes befindlichen
Kassenbereich installiert und werden insbesondere während des Schulsports sehr
gut angenommen. Die geplante Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins wird
auf einem besser geeigneten Grundstück am Hauptbahnhof im Bezirk Mitte
errichtet. Die
CDU-Fraktion hinterfragt das Sportplatzgerücht, wonach bei einem
Hockey-Länderspiel Deutschland gegen Polen der U18 der Frauen am 25.06.08 auf
dem Hubertussportplatz aus Lärmsschutzgründen das Abspielen der Nationalhymnen
untersagt worden sei. Dieser Umstand sei sehr bedauerlich, die Hymnen wären
zudem nur verhältnismäßig kurz. Ähnlich wie bei der Fußball-WM 2006 hätte man
eine Ausnahmegenehmigung erteilen sollen. Bezüglich der verhältnismäßigen
Ausführung des Lärmschutzgesetzes mit Hinblick auf die Abwägung von
Anwohnerschutz und Sport als Verfassungsgrundsatz laufe übrigens eine Große
Anfrage der CDU-Fraktion. Herr
Blaschke informiert, dass das Angebot bestand, über die genau auf die
Grenzwerte der nach den gesetzlichen Bestimmungen zugelassenen Lärmbelastung
eingepegelte Leichtathletik-Lautsprecheranlage die Nationalhymnen abzuspielen.
Die teilnehmenden Verbände haben sich offenbar dagegen entschieden, da die Hymnen
auf dem Platz praktisch nicht mehr zu hören gewesen seien und es als unpassend
angesehen wurde, für die Hymnen den Platz zu verlassen. Ziel beim
Hubertussportplatz ist die Aufrechterhaltung der uneingeschränkten
Sportnutzung, die aufgrund der permanenten Beschwerdetätigkeit wegen
ruhestörenden Lärms insbesondere einer Beschwerdeführerin derzeit stark
gefährdet ist. Eine Sensibilisierung der beschwerdeführenden Anwohner war
aufgrund des sehr kurzen Vorlaufs – der Termin wurde dem Fachbereich erst
zwei Tage vor dem Ereignis bekannt gegeben – ebenso wenig möglich wie
eine Ausnahmegenehmigung des Umweltamts, die der Veranstalter hätte beantragen
müssen. Dem beteiligten, in die Organisation mit eingebundenen und auf der
Anlage beheimateten BSC ist die Lärmschutzproblematik hinreichend bekannt. Die
damit verbundenen Einschränkungen beim Betrieb von Lautsprecheranlagen hat der
Verein bereits seit Jahren anerkannt. |
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