Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 04.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Clubraum Charlottenburger TSV von 1858 e.V.
Ort: 10587 Berlin, Arcostr. 11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Stadtbad Wilmersdorf I ist wieder geöffnet

Das Stadtbad Wilmersdorf I ist wieder geöffnet. Ein entsprechender Presseartikel wird verteilt. Die Kritik Herrn Naumanns an der nicht nachvollziehbaren Verzögerung wird darin veröffentlicht.

 

Der Spielplan des diesjährigen Bezirksbürgermeisterin-Pokals wird verteilt.

 

Die Ausschussmitglieder erhalten den Jahresbericht des Sport-Gesundheitsparks. Für die beschlossene Benennung der neuen Sporthalle Forckenbeckstr. 20 nach Dr. Mellerowicz steht noch das schriftliche Einverständnis der Familie aus.

 

Die zusätzlichen Fahrradständer am Mommsenstadion wurden gegenüber dem sich auf der linken Seite des Stadionsgebäudes befindlichen Kassenbereich installiert und werden insbesondere während des Schulsports sehr gut angenommen.

 

Die geplante Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins wird auf einem besser geeigneten Grundstück am Hauptbahnhof im Bezirk Mitte errichtet.

 

Die CDU-Fraktion hinterfragt das Sportplatzgerücht, wonach bei einem Hockey-Länderspiel Deutschland gegen Polen der U18 der Frauen am 25.06.08 auf dem Hubertussportplatz aus Lärmsschutzgründen das Abspielen der Nationalhymnen untersagt worden sei. Dieser Umstand sei sehr bedauerlich, die Hymnen wären zudem nur verhältnismäßig kurz. Ähnlich wie bei der Fußball-WM 2006 hätte man eine Ausnahmegenehmigung erteilen sollen. Bezüglich der verhältnismäßigen Ausführung des Lärmschutzgesetzes mit Hinblick auf die Abwägung von Anwohnerschutz und Sport als Verfassungsgrundsatz laufe übrigens eine Große Anfrage der CDU-Fraktion.

 

Herr Blaschke informiert, dass das Angebot bestand, über die genau auf die Grenzwerte der nach den gesetzlichen Bestimmungen zugelassenen Lärmbelastung eingepegelte Leichtathletik-Lautsprecheranlage die Nationalhymnen abzuspielen. Die teilnehmenden Verbände haben sich offenbar dagegen entschieden, da die Hymnen auf dem Platz praktisch nicht mehr zu hören gewesen seien und es als unpassend angesehen wurde, für die Hymnen den Platz zu verlassen.

Ziel beim Hubertussportplatz ist die Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Sportnutzung, die aufgrund der permanenten Beschwerdetätigkeit wegen ruhestörenden Lärms insbesondere einer Beschwerdeführerin derzeit stark gefährdet ist. Eine Sensibilisierung der beschwerdeführenden Anwohner war aufgrund des sehr kurzen Vorlaufs – der Termin wurde dem Fachbereich erst zwei Tage vor dem Ereignis bekannt gegeben – ebenso wenig möglich wie eine Ausnahmegenehmigung des Umweltamts, die der Veranstalter hätte beantragen müssen. Dem beteiligten, in die Organisation mit eingebundenen und auf der Anlage beheimateten BSC ist die Lärmschutzproblematik hinreichend bekannt. Die damit verbundenen Einschränkungen beim Betrieb von Lautsprecheranlagen hat der Verein bereits seit Jahren anerkannt.

 


 

 
 

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