Auszug - Eingabe Nr. 76 der Frau Judith K. betr. Briefzustellung BE: Herr BzStR Krüger
Die
Petentin ist nicht anwesend. Sie beschwert sich, dass sie amtliche Post nicht
erhalten habe, da sie über die PIN verschickt wurde. Herr BzStR
Krüger erklärt, dass die von der Petentin schriftlich angeforderte Parkvignette
per Post zugeschickt. Dieser Brief kam angeblich nicht an. Sie erhielt eine
Parkvignette persönlich ausgehändigt. Zusätzliche Gebühren oder Kosten sind ihr
nicht entstanden. Das Schreiben ist allerdings auch nicht an das Bezirksamt als
“nicht zustellbar” zurückgeschickt worden. Die normale
Post wird mit der PIN AG zugestellt, während die Post, die per Einschreiben,
Einschreiben mit Rückschein usw. durch die “gelbe” Post zugestellt
wird. Im letzten Jahr hatte es eine zentrale Ausschreibung über die Vergabe der
Postleistung im Land Berlin gegeben. Nach Abwägung der preislichen Angebote
erhielt für normale Post die PIN AG für ein Jahr den Zuschlag. In diesem Jahr
(Frühsommer) wird auf Landesebene eine erneute Prüfung stattfinden. Erfahrungsgemäß
wird auch von der PIN AG die nicht zustellbare Post regelmäßig zurückgeliefert.
Es kann nicht festgestellt werden, dass es mit der PIN AG ein Mehr an
Nichtzustellbarkeit und an mangelnder Rücksendungen gab. Herr Wittke
sieht die Eingabe als erledigt an, da
die ihr entstandenen Kosten für den Gerichtsvollzieher nicht durch das
Bürgeramt entstanden sind. Die
Petentin könne bei der PIN AG einen Nachforschungsantrag stellen, so Herr Kaas
Elias. Gründe lassen sich nicht mehr ermitteln. Die Eingabe
wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als
erledigt erklärt. Der
Petentin wird ein entsprechendes Erledigungsschreiben zugehen. |
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