Einleitend präsentiert Herr Schulte Aufnahmen
aus dem Berliner Straßenland, die Beispiele der vielfältigen Formen und
Auswüchse von sondernutzungsrelevanten Tatbeständen zeigen. Herr
Schwartzkopf, Leiter des Wirtschafts- und Ordnungsamtes, ergänzt zu den
Aufnahmen den jeweiligen rechtlichen Hintergrund. Die Gehwegmarkierungen an
Gaststätten werden mittlerweile positiv angenommen, die Anzahl der Einhausungen
steigt durch das Rauchverbot in Gaststätten seit 2008 an. Auch die neu ins
Stadtbild Einzug haltenden Werbesegel (Easyflag, Beachflag) werden kritisch
betrachtet. Die Bezirksstadträte der Innenstadtbezirke haben sich darauf
geeinigt, die bislang noch geduldeten Heizpilze sowohl aus ökologischen und
betriebsökonomischen Gründen als auch aus Sicherheitsgründen ab dem 1.1.2009
nicht mehr zuzulassen (In Tempelhof-Schöneberg entstand in einer Einhausung, in
der ein Heizpilz aufgestellt war, eine Verpuffung). Es soll eine Positivliste
der zulässigen Gestaltungs- und Werbemöglichkeiten erstellt werden, in
Charlottenburg-Wilmersdorf wird es darüber eine Infokampagne in Zusammenarbeit
mit einer Werbeagentur geben. HeHerr
Riedel gibt zu bedenken, dass von einem Einhausungsverbot auch Gemüseläden
betroffen wären. Deren Einhausungen, so Herr Schulte, befänden sich
jedoch in der Regel im unmittelbar an den Verkaufsraum angrenzenden Hausbereich
und damit im zulässigen Anliegergebrauch. Herr Maretis fände ein
rigideres Vorgehen bei Einhausungen für angebracht, Frau Ludwig weist
auf die ihrer Meinung nach missbräuchliche Nutzung der Gehwege mit Werbetafeln
im Bereich Breitscheidplatz hin. Herr Häntsch hält die überbezirkliche
Verständigung auf einen gemeinsame Linie für positiv und bittet darum, die
Ergebnisse dieser Einigung dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Herr
Schulte bittet den Ausschuss ferner um ein Votum zur Standortliste der
Imbissstände, die dem Protokoll der 18. Sitzung beigefügt ist, und ergänzt,
dass es Wunsch des DFB und der Olympiastadion Berlin GmbH ist, die im Bereich
des Olympiastadions vorhandenen Imbisse nicht länger zu genehmigen. Frau
Schmelz erklärt unter der Voraussetzung, dass die im Einzelfall erteilten
behördlichen Auflagen auch beachtet werden, die Zustimmung zu den Standorten,
der Ausschuss schließt sich dieser Meinung an.