Auszug - Schuleingangsuntersuchungen lückenlos?
Zur
Beantwortung Frau BzStR‘in Schmiedhofer: Sehr
geehrter Herr Rufert, ich beantworte für das Bezirksamt Ihre Große Anfrage wie
folgt: Zu 1. Seit
Oktober 2005 verringerte sich die Zahlen der besetzten Arztstellen im KJGD
kontinuierlich durch Eintritt von Ärzten in die Freistellungsphase der Altersteilzeit
bzw. durch Pensionierung bei Erreichen der Altersgrenze. Das betraf auch zwei
Arzthelferinnen. Im Fachbereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst gibt es 8,7
Arztplanstellen für die Untersuchung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen. Davon standen zeitweilig 3,7- ist immer ein wenig blöd, sind
natürlich Menschen, aber ich rede jetzt von den Stellen im allgemeinen KJGD -
zur Verfügung und 1,5 Stellen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und
Behinderungen. Dazu muss man wissen, dass in unserem Bezirk sieben
Sonderschulen sind und in diesen Sonderschulen werden Kinder betreut, die
körperlich, geistig, zum Teil sehr schwer behindert sind, und die kommen auch
aus Nachbarbezirken, d. h. unser Bedarf an Betreuung ist hier noch einmal
besonders hoch. Sehr
begrenzt sind die Möglichkeiten, Stellen von Ärztinnen oder Ärzten oder anderem
medizinischen Fachpersonal wieder zu besetzen, die sich in der Freistellungsphase
der Altersteilzeit befinden. Weil dafür müssen zwingend die Leute aus dem
Zentralen Stellenpool kommen. Dort gibt es aber definitiv keine Kinderärztinnen/Kinderärzte
oder auch andere fachlich geeignete Ärztinnen oder Ärzte. Es ist trotzdem mit
großem Aufwand gelungen, die Zahl der besetzten Stellen wieder zu erhöhen. Eine
ärztliche Stelle wurde aus einem anderen Fachbereich des Gesundheitsamtes, also
eine für Erwachsene in den KJGD
verlagert, eine andere Ärztin wurde jetzt gerade zum 1. Februar aus einem
anderen Bezirksamt zu uns versetzt und für eine weitere Ärztin, eine
Kinderfachärztin, erhielten wir eine Außeneinstellungsgenehmigung. Sie wird am
1. März ihren Dienst bei uns anfangen. Wir sind überglücklich, zumal die Frau
auch noch deutlich unter 50 ist und damit den Altersdurchschnitt der
Mitarbeiterinnen erheblich senken wird. Damit
konnten bzw. können wir durch die Pensionierung oder durch die Altersteilzeitfreistellung
vakanten Arztstellen wieder besetzen. Eine weitere Kinderarztstelle 0,75 % ist
derzeit ausgeschrieben. Bei den
beiden vakanten Arzthelferinnenstellen konnte nur eine Stelle im letzten Jahr
mit einer Mitarbeiterin aus dem ZeP besetzt werden, eine weitere Arzthelferin
gibt es dort schlicht nicht. Zu 2. Eigentlich
Ja, aber es ist unendlich kompliziert und das führe ich Ihnen jetzt mal aus,
ich weiß, es ist schon spät, aber ich möchte sie auch nicht immer von den
Mühsalen verschonen, mit denen wir jeden Tag zu tun haben, auch insbesondere
der Kollege Krüger. Nach
Freiwerden einer Stelle muss eine Meldung an den Zentralen Stellenpool erfolgen.
Soweit so gut. Dann muss gewartet werden, bis der ZeP uns vermittelt, ob es
eine geeignete Fachkraft für diese Tätigkeit gibt. Das macht auch noch Sinn.
Nun wissen aber wir, also alle Bezirke, dass es dort schlicht kein
medizinisches Fachpersonal gibt, weil nämlich alle dort permanent nachfragen
und es gibt niemand. Aber, es könnte sozusagen jemand vom Himmel fallen,
deswegen muss man erst mal nachfragen und auf die Antwort warten. Die
Senatsverwaltung für Gesundheit hat dankenswerter Weise mit den Bezirken
zusammen ein etwas erleichtertes Verfahren erarbeitet, das sieht so aus, dass
eine Stelle als im ZeP nicht vorhanden gilt, wenn nicht innerhalb von drei
Monaten ein Besetzungsvorschlag unterbreitet wurde. Dann kann
die Stelle ausgeschrieben werden, das ist sehr schön, aber die Ausschreibung
bedarf nach dem Personalvertretungsrecht die Zustimmung des Personalrates und
der Frauenvertreterin, das hat alles seine Richtigkeit und seine Ordnung aber
es dauert noch eine gewisse Zeit. Dann gibt es Bewerbungsfristen, die machen
Sinn, aber sie verlängern auch noch das Verfahren. Dann
könnten überhaupt nur Bewerberinnen eingestellt werden, die bereits einen
unbefristeten Arbeitsvertrag im Land Berlin haben, d. h. in der Regel in einem
anderen Gesundheitsamt tätig sind. Von der Senatsverwaltung hat sich nämlich
noch niemand bei uns beworben. Nach den
Vorstellungsgesprächen und der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin
wird dann ein Versetzungsantrag an das bisherige Bezirksamt gestellt. Dies
reagiert mit “großer Freude”, weil es sich nichts schöneres
vorstellen kann, als die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter an uns zu verlieren. Damit sie
uns das aber nicht so deutlich merken lassen, versuchen sie alles, um die
Beschäftigte noch so lange wie möglich, es sind in der Regel 3 Monate, bei sich
zu behalten, außerdem wird man dadurch gestraft, dass man innerhalb der
Stadträtesitzung nicht mehr begrüßt wird von den Kolleginnen und Kollegen,
worauf ich mit Verständnis reagiere, aber nicht mit so viel Verständnis, dass
ich dann auf die Besetzung verzichte, was auch schon an mich herangetragen
wurde. Findet man
keine Bewerberin, was insbesondere bei den weniger attraktiven Bezirken immer
wieder passiert, also der schon im Land Berlin beschäftigt ist, wird eine
Genehmigung für Außeneinstellungen benötigt von der Senatsverwaltung für Finanzen.
Wie die über fachliche Arbeit denkt, das erleben wir ja immer mal wieder. Für 2007
hat die Senatsverwaltung für Finanzen gezeigt, wie sie über fachliche Arbeit
denkt. Für den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlins, dazu
gehört auch das Veterinäramt, wurden lediglich 17 Genehmigungen erteilt. Für
2008 sollen es 35 Stellen sein. Es wurden aber z. B. 72 beantragt und d. h. bei
weitem nicht, dass immer alle Stellen beantragt worden sind zur Neueinstellung,
die frei sind. Also, die Bezirke sind schon so klug, dass sie da auch selber
überlegen, was ist überhaupt unbedingt nötig. 2009 sollen es nur fünf Stellen
sein. Es wird nicht offengelegt, auf welche Grundzahlen sich diese
Bewilligungen überhaupt beziehen, weil wir nicht wissen, was die Zielzahl eines
reduzierten Gesundheitsamtes mal sein soll. Für die
zweite freie Arzthelferinnenstelle haben sich zwar die beiden Arzthelferinnen,
die jeweils mit einer halben Stelle bei uns beschäftigt sind, beworben. Die
übrigens so viel verdienen, dass sie damit allein nun ganz bestimmt nicht selbstständig
leben könnten. Sie haben jeweils eine halbe Planstelle, wir würden für die
Aufstockung auch wieder eine Außeneinstellungsgenehmigung benötigen, die würden
wir sogar kriegen, für ein Jahr aber, weil die formale Argumentation ist, dass
es noch kein Gesamtkonzept für den ÖGD gibt und deswegen die Befristung ausgesprochen
wird, kann die nicht realisiert werden, weil man eine Befristung nur machen
darf, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Und da noch kein Konzept vorliegt,
ist kein sachlicher Grund da. Zu 3. Für die
Schuleingangsuntersuchung 2008 wird nach Dienstantritt der Kinderärztin am
01.03. rechnerisch ausreichend ärztliches Personal zur Verfügung stehen.
Natürlich ist die Personalausstattung trotzdem knapp und sie berücksichtigt
keine längeren Fehlzeiten durch Krankheit und es ist auf jeden Fall nicht
möglich, dass das Bezirksamt mit dieser Zahl an Beschäftigten dem Wunsch der
Schulverwaltung Rechnung trägt, die Einschulungsuntersuchungen bereits Ende
Januar oder Mitte Februar abgeschlossen zu haben. Die Idee ist zwar
unterstützenswert, man könnte dann den speziellen Förderbedarf für
SchulanfängerInnen besser planen, aber es ist schlicht nicht möglich, weil die
Mitarbeiterinnen nicht mehr als neun Stunden am Tag untersuchen können und jede
Untersuchung einfach eine Stunde dauert. Nicht
ausreichend ist die Ausstattung mit Arzthelferinnen, so dass nur mit großem
persönlichen Arbeitseinsatz und sehr viel Flexibilität größere Engpässe
vermieden werden. Die treten natürlich immer mal wieder trotzdem auf. Zu 4. und
5. In
Charlottenburg-Wilmersdorf werden 2007/2008 alle Kinder ärztlich untersucht,
die zur Einschulungsuntersuchung angemeldet wurden und werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |