Auszug - Schuleingangsuntersuchungen lückenlos?  

 
 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0729/3 Schuleingangsuntersuchungen lückenlos?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Rufert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzStR‘in Schmiedhofer:

Zur Beantwortung Frau BzStR‘in Schmiedhofer:

 

Sehr geehrter Herr Rufert, ich beantworte für das Bezirksamt Ihre Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Seit Oktober 2005 verringerte sich die Zahlen der besetzten Arztstellen im KJGD kontinuierlich durch Eintritt von Ärzten in die Freistellungsphase der Altersteilzeit bzw. durch Pensionierung bei Erreichen der Altersgrenze. Das betraf auch zwei Arzthelferinnen. Im Fachbereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst gibt es 8,7 Arztplanstellen für die Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Davon standen zeitweilig 3,7- ist immer ein wenig blöd, sind natürlich Menschen, aber ich rede jetzt von den Stellen im allgemeinen KJGD - zur Verfügung und 1,5 Stellen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen. Dazu muss man wissen, dass in unserem Bezirk sieben Sonderschulen sind und in diesen Sonderschulen werden Kinder betreut, die körperlich, geistig, zum Teil sehr schwer behindert sind, und die kommen auch aus Nachbarbezirken, d. h. unser Bedarf an Betreuung ist hier noch einmal besonders hoch.

 

Sehr begrenzt sind die Möglichkeiten, Stellen von Ärztinnen oder Ärzten oder anderem medizinischen Fachpersonal wieder zu besetzen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden. Weil dafür müssen zwingend die Leute aus dem Zentralen Stellenpool kommen. Dort gibt es aber definitiv keine Kinderärztinnen/Kinderärzte oder auch andere fachlich geeignete Ärztinnen oder Ärzte. Es ist trotzdem mit großem Aufwand gelungen, die Zahl der besetzten Stellen wieder zu erhöhen. Eine ärztliche Stelle wurde aus einem anderen Fachbereich des Gesundheitsamtes, also eine für  Erwachsene in den KJGD verlagert, eine andere Ärztin wurde jetzt gerade zum 1. Februar aus einem anderen Bezirksamt zu uns versetzt und für eine weitere Ärztin, eine Kinderfachärztin, erhielten wir eine Außeneinstellungsgenehmigung. Sie wird am 1. März ihren Dienst bei uns anfangen. Wir sind überglücklich, zumal die Frau auch noch deutlich unter 50 ist und damit den Altersdurchschnitt der Mitarbeiterinnen erheblich senken wird.

 

Damit konnten bzw. können wir durch die Pensionierung oder durch die Altersteilzeitfreistellung vakanten Arztstellen wieder besetzen. Eine weitere Kinderarztstelle 0,75 % ist derzeit ausgeschrieben.

 

Bei den beiden vakanten Arzthelferinnenstellen konnte nur eine Stelle im letzten Jahr mit einer Mitarbeiterin aus dem ZeP besetzt werden, eine weitere Arzthelferin gibt es dort schlicht nicht.

 

Zu 2.

Eigentlich Ja, aber es ist unendlich kompliziert und das führe ich Ihnen jetzt mal aus, ich weiß, es ist schon spät, aber ich möchte sie auch nicht immer von den Mühsalen verschonen, mit denen wir jeden Tag zu tun haben, auch insbesondere der Kollege Krüger.

 

Nach Freiwerden einer Stelle muss eine Meldung an den Zentralen Stellenpool erfolgen. Soweit so gut. Dann muss gewartet werden, bis der ZeP uns vermittelt, ob es eine geeignete Fachkraft für diese Tätigkeit gibt. Das macht auch noch Sinn. Nun wissen aber wir, also alle Bezirke, dass es dort schlicht kein medizinisches Fachpersonal gibt, weil nämlich alle dort permanent nachfragen und es gibt niemand. Aber, es könnte sozusagen jemand vom Himmel fallen, deswegen muss man erst mal nachfragen und auf die Antwort warten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat dankenswerter Weise mit den Bezirken zusammen ein etwas erleichtertes Verfahren erarbeitet, das sieht so aus, dass eine Stelle als im ZeP nicht vorhanden gilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ein Besetzungsvorschlag unterbreitet wurde.

Dann kann die Stelle ausgeschrieben werden, das ist sehr schön, aber die Ausschreibung bedarf nach dem Personalvertretungsrecht die Zustimmung des Personalrates und der Frauenvertreterin, das hat alles seine Richtigkeit und seine Ordnung aber es dauert noch eine gewisse Zeit. Dann gibt es Bewerbungsfristen, die machen Sinn, aber sie verlängern auch noch das Verfahren.

 

Dann könnten überhaupt nur Bewerberinnen eingestellt werden, die bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Land Berlin haben, d. h. in der Regel in einem anderen Gesundheitsamt tätig sind. Von der Senatsverwaltung hat sich nämlich noch niemand bei uns beworben.  Nach den Vorstellungsgesprächen und der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin wird dann ein Versetzungsantrag an das bisherige Bezirksamt gestellt. Dies reagiert mit “großer Freude”, weil es sich nichts schöneres vorstellen kann, als die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter an uns zu verlieren.

 

Damit sie uns das aber nicht so deutlich merken lassen, versuchen sie alles, um die Beschäftigte noch so lange wie möglich, es sind in der Regel 3 Monate, bei sich zu behalten, außerdem wird man dadurch gestraft, dass man innerhalb der Stadträtesitzung nicht mehr begrüßt wird von den Kolleginnen und Kollegen, worauf ich mit Verständnis reagiere, aber nicht mit so viel Verständnis, dass ich dann auf die Besetzung verzichte, was auch schon an mich herangetragen wurde.

 

Findet man keine Bewerberin, was insbesondere bei den weniger attraktiven Bezirken immer wieder passiert, also der schon im Land Berlin beschäftigt ist, wird eine Genehmigung für Außeneinstellungen benötigt von der Senatsverwaltung für Finanzen. Wie die über fachliche Arbeit denkt, das erleben wir ja immer mal wieder.

 

Für 2007 hat die Senatsverwaltung für Finanzen gezeigt, wie sie über fachliche Arbeit denkt. Für den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlins, dazu gehört auch das Veterinäramt, wurden lediglich 17 Genehmigungen erteilt. Für 2008 sollen es 35 Stellen sein. Es wurden aber z. B. 72 beantragt und d. h. bei weitem nicht, dass immer alle Stellen beantragt worden sind zur Neueinstellung, die frei sind. Also, die Bezirke sind schon so klug, dass sie da auch selber überlegen, was ist überhaupt unbedingt nötig. 2009 sollen es nur fünf Stellen sein. Es wird nicht offengelegt, auf welche Grundzahlen sich diese Bewilligungen überhaupt beziehen, weil wir nicht wissen, was die Zielzahl eines reduzierten Gesundheitsamtes mal sein soll.

 

Für die zweite freie Arzthelferinnenstelle haben sich zwar die beiden Arzthelferinnen, die jeweils mit einer halben Stelle bei uns beschäftigt sind, beworben.

Die übrigens so viel verdienen, dass sie damit allein nun ganz bestimmt nicht selbstständig leben könnten. Sie haben jeweils eine halbe Planstelle, wir würden für die Aufstockung auch wieder eine Außeneinstellungsgenehmigung benötigen, die würden wir sogar kriegen, für ein Jahr aber, weil die formale Argumentation ist, dass es noch kein Gesamtkonzept für den ÖGD gibt und deswegen die Befristung ausgesprochen wird, kann die nicht realisiert werden, weil man eine Befristung nur machen darf, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Und da noch kein Konzept vorliegt, ist kein sachlicher Grund da.

 

Zu 3.

Für die Schuleingangsuntersuchung 2008 wird nach Dienstantritt der Kinderärztin am 01.03. rechnerisch ausreichend ärztliches Personal zur Verfügung stehen. Natürlich ist die Personalausstattung trotzdem knapp und sie berücksichtigt keine längeren Fehlzeiten durch Krankheit und es ist auf jeden Fall nicht möglich, dass das Bezirksamt mit dieser Zahl an Beschäftigten dem Wunsch der Schulverwaltung Rechnung trägt, die Einschulungsuntersuchungen bereits Ende Januar oder Mitte Februar abgeschlossen zu haben. Die Idee ist zwar unterstützenswert, man könnte dann den speziellen Förderbedarf für SchulanfängerInnen besser planen, aber es ist schlicht nicht möglich, weil die Mitarbeiterinnen nicht mehr als neun Stunden am Tag untersuchen können und jede Untersuchung einfach eine Stunde dauert.

 

Nicht ausreichend ist die Ausstattung mit Arzthelferinnen, so dass nur mit großem persönlichen Arbeitseinsatz und sehr viel Flexibilität größere Engpässe vermieden werden. Die treten natürlich immer mal wieder trotzdem auf.

 

Zu 4. und 5.

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden 2007/2008 alle Kinder ärztlich untersucht, die zur Einschulungsuntersuchung angemeldet wurden und werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen