Auszug - Besichtigung und Vorstellung der öffentlichen Einrichtung "Jugendclub Schloß 19"  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 07.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendclub Schloss 19
Ort: 14059 Berlin, Schloßstraße 19
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann stellt Frau Schütt, die Leiterin des Jugendclubs Schloßstraße, sowie Herrn Knöfel, den für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit im Regionalteam 1 zuständigen Mitarbeiter, vor

Herr Naumann stellt Frau Schütt, die Leiterin des Jugendclubs Schloßstraße, sowie Herrn Knöfel, den für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit im Regionalteam 1 zuständigen Mitarbeiter, vor. Er weist auf die Bedeutung des Jugendclubs Schloßstraße für die Versorgung im Kiez Klausenerplatz hin, weshalb der Fortbestand dieser Einrichtung nie zur Diskussion stand.

 

Frau Schütt, seit 5 Jahren Leiterin im Jugendclub Schloßstraße, stellt die Einrichtung vor. Beschäftigt sind im Jugendclub zur Zeit 3,5 Fachkräfte. Aus der pädagogischen Nutzfläche ergebe sich eine rechnerische Platzzahl von 200. Die Besucherzahl schwankt zwischen 20 und 80 pro Tag. Der Jugendclub verfügt über einen Saal mit Bühne, ein Café, Werkstätten für Holzarbeiten und Töpfern, einen Computerraum und ein Tonstudio. Schwerpunkte im Angebot sind neben der offenen Arbeit für junge Menschen ab 10 Jahren Gruppenangebote und Veranstaltungen im musikalischen, sportlichen, kreativen und Medienbereich. Eine besondere  Attraktion stellt die Indoor-Kletterwand dar. Großen Wert legt der Jugendclub auf die Vernetzung im Stadtteil und mit freien Trägern. Frau Schütt hebt dabei die Kooperation im AKJ und mit dem Kiezbündnis hervor.

 

Herr Naumann berichtet abschließend, dass er im Rahmen einer Sitzung der Leitungen der Jugendeinrichtungen die Themen Antisemitismus und Homophobie angesprochen hat und um Rückmeldung gebeten hat, ob hier Handlungsbedarf in Form weiterer Qualifizierungen o.ä. erforderlich ist.

 


 

 
 

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