Auszug - Bebauungsplan 4-34B, Aßmannshauser Straße
Nach kurzer Beratung wird die Drucksache beschlossen. Der Ausschuss für Stadtplanungempfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf
des Bebauungsplanes 4-34 B vom 17. August 2007. Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-34 B vom 17. August 2007 zu erlassen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2 |
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