Auszug - Übertragung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums im Rudolf-Mosse-Stift an den Träger der freien Jugendhilfe Deusche Schreberjugend, Landesverband Berlin e. V.  

 
 
21. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0548/3 Übertragung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums im Rudolf-Mosse-Stift an den Träger der freien Jugendhilfe Deutsche Schreberjugend, Landesverband Berlin e. V.
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Siehe Protokoll zu TOP 4

Siehe Protokoll zu TOP 4.

Der Jugendhilfeausschuss

 

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Jugendamt wird beauftragt, dass Kinder- und Jugendfreizeitzentrum im Rudolf-Mosse-Stift, Rudolf-Mosse-Straße 11, 14197 Berlin mit dem Ziel der Zusammenführung mit dem Abenteuerspielplatz Sodener Straße an den Träger der freien Jugendhilfe Deutsche Schreberjugend Landesverband Berlin e. V. zu übertragen. Die Einrichtung wird mit ihrer bisherigen sächlichen Ausstattung übergeben. Die Übertragung soll im ersten Quartal 2008 erfolgen.

Die Einrichtung wird dem Träger entgeltfrei (entsprechend den Ausführungsvorschriften zur entgeltfreien Überlassung von Räumen nach § 47 Abs. 3 AG KJHG) und ohne Erhebung von Betriebskosten (lt. SE Imm derzeit 19.150 Euro pro Jahr) überlassen.

 

Angestrebt wird, dass die Zuwendungssumme aus Kapitel 4000 zur Betreibung der zusammengefassten Einrichtungen künftig 113.000 Euro beträgt. Im Zuwendungsbescheid sollen für die zusammengeführten Einrichtungen mindestens 4.500 Angebotsstunden pro Jahr im Produkt 78401 “T-Kinder- und Jugendförderung freier Träger” festgelegt werden, für das Jahr 2008 entsprechend anteilig, damit sich die für den Betrieb beider Einrichtungen entstehenden Kosten ab 2010 in der Budgetzuweisung für den Bezirk wiederfinden.

 

Begründung:

Der JHA hat in seiner Sitzung am 06.11.2002 beschlossen: “Der Abenteuerspielplatz (Träger: Schreberjugend) wird als Standort der Jugendarbeit erhalten. Das Jugendfreizeitheim Mossestift bleibt als Standort erhalten. Eine Übertragung an einen freien Träger, vorrangig an die Schreberjugend, und eine Zusammenführung mit dem Abenteuerspielplatz  (Träger: Schreberjugend) werden geprüft”.

 

Bei der Übertragung von Einrichtungen an Träger der freien Jugendhilfe ist eine Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) nicht erforderlich. Bereits der damalige Beschluss des JHA wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass durch eine Zusammenführung des Abenteuerspielplatzes und des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums größtmögliche inhaltliche und wirtschaftliche Synergieeffekte zu erzielen sind. Da die Arbeit der Detuschen Schreberjugend Landesverband Berlin e. V. auf dem Abenteuerspielplatz Sodener Straße von hoher Qualität ist und ein überzeugendes Konzept für die Zusammenführung der beiden Einrichtungen vorgelegt wurde, soll in diesem Fall auf die empfohlene Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 2 LHO verzichtet werden, innerhalb dessen sich alle fachlich geeigneten und interessierten Träger bewerben können.

 

Die Ausweitung der Zuwendung für diesen Zweck um 20.986 Euro ergibt sich aus dem zusätzlichen Bedarf einer halben Erzieherstelle beim freien Träger und müsste durch Umverteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel erreicht werden. Die bisherige Leistungsstelle entfällt mit Übertragung der Einrichtung. Die beiden derzeit in der Einrichtung tätigen Erzieher/innen werden in andere Jugendfreizeiteinrichtungen des Jugendamts eingesetzt.

Gleichzeitig wird auf das aufwändige Verfahren der Erhebung der Betriebskosten, bei dem dieselbe Summe in verschiedenen Haushaltstiteln als Zuwendung, als Einnahme und als Ausgaben für Betriebskosten auftaucht, verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

1.      Absatz

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 

2. Absatz

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 

3. Absatz

 

dafür:   11        dagegen:      1             Enthaltung:     

 

 

 
 

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