Auszug - Übertragung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums im Rudolf-Mosse-Stift an den Träger der freien Jugendhilfe Deusche Schreberjugend, Landesverband Berlin e. V.
Siehe Protokoll zu TOP 4. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Jugendamt wird beauftragt, dass
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum im Rudolf-Mosse-Stift, Rudolf-Mosse-Straße
11, 14197 Berlin mit dem Ziel der Zusammenführung mit dem Abenteuerspielplatz
Sodener Straße an den Träger der freien Jugendhilfe Deutsche Schreberjugend
Landesverband Berlin e. V. zu übertragen. Die Einrichtung wird mit ihrer
bisherigen sächlichen Ausstattung übergeben. Die Übertragung soll im ersten
Quartal 2008 erfolgen. Die Einrichtung wird dem Träger
entgeltfrei (entsprechend den Ausführungsvorschriften zur entgeltfreien
Überlassung von Räumen nach § 47 Abs. 3 AG KJHG) und ohne Erhebung von
Betriebskosten (lt. SE Imm derzeit 19.150 Euro pro Jahr) überlassen. Angestrebt wird, dass die
Zuwendungssumme aus Kapitel 4000 zur Betreibung der zusammengefassten
Einrichtungen künftig 113.000 Euro beträgt. Im Zuwendungsbescheid sollen für
die zusammengeführten Einrichtungen mindestens 4.500 Angebotsstunden pro Jahr
im Produkt 78401 “T-Kinder- und Jugendförderung freier Träger”
festgelegt werden, für das Jahr 2008 entsprechend anteilig, damit sich die für
den Betrieb beider Einrichtungen entstehenden Kosten ab 2010 in der
Budgetzuweisung für den Bezirk wiederfinden. Begründung: Der JHA hat in seiner Sitzung am 06.11.2002 beschlossen: “Der Abenteuerspielplatz (Träger: Schreberjugend) wird als Standort der Jugendarbeit erhalten. Das Jugendfreizeitheim Mossestift bleibt als Standort erhalten. Eine Übertragung an einen freien Träger, vorrangig an die Schreberjugend, und eine Zusammenführung mit dem Abenteuerspielplatz (Träger: Schreberjugend) werden geprüft”. Bei der Übertragung von Einrichtungen
an Träger der freien Jugendhilfe ist eine Ausschreibung nach der
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) nicht erforderlich. Bereits der
damalige Beschluss des JHA wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass durch eine
Zusammenführung des Abenteuerspielplatzes und des Kinder- und
Jugendfreizeitzentrums größtmögliche inhaltliche und wirtschaftliche
Synergieeffekte zu erzielen sind. Da die Arbeit der Detuschen Schreberjugend
Landesverband Berlin e. V. auf dem Abenteuerspielplatz Sodener Straße von hoher
Qualität ist und ein überzeugendes Konzept für die Zusammenführung der beiden
Einrichtungen vorgelegt wurde, soll in diesem Fall auf die empfohlene Durchführung
eines Interessenbekundungsverfahrens entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 2 LHO
verzichtet werden, innerhalb dessen sich alle fachlich geeigneten und
interessierten Träger bewerben können. Die Ausweitung der Zuwendung für
diesen Zweck um 20.986 Euro ergibt sich aus dem zusätzlichen Bedarf einer
halben Erzieherstelle beim freien Träger und müsste durch Umverteilung der
insgesamt zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel erreicht werden. Die
bisherige Leistungsstelle entfällt mit Übertragung der Einrichtung. Die beiden
derzeit in der Einrichtung tätigen Erzieher/innen werden in andere
Jugendfreizeiteinrichtungen des Jugendamts eingesetzt. Gleichzeitig wird auf das aufwändige
Verfahren der Erhebung der Betriebskosten, bei dem dieselbe Summe in
verschiedenen Haushaltstiteln als Zuwendung, als Einnahme und als Ausgaben für
Betriebskosten auftaucht, verzichtet. Abstimmungsergebnis: 1.
Absatz dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2. Absatz dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 3. Absatz dafür: 11 dagegen: 1
Enthaltung: |
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