Auszug - Konzeptvorschlag für eine Trägerschaft des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums Rudolf-Mosse-Stift (in der JHA-Sitzung am 12.10.2007 verteilt) Tischvorlage der Verwaltung: Beschlussvorschlag über die Übertragung einer öffentlichen Einrichtung an einenfreien Träger (s. a. § 71 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG)
Frau Stange, Mitarbeiterin der Deutschen
Schreberjugend, nimmt an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Frau von Pirani stellt die Beschlussvorlage vor und
erläutert die Gründe für die vorgeschlagene Übertragung. Herr Prof. Dr. Dittberner weist darauf hin, dass in der
Vorlage eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von ca. 20.000 Euro angekündigt werde,
zu deren Deckung keine Aussagen gemacht werden. Eine solche Vorlage ginge in
keiner normalen Verwaltung durch. Er kündigt seine Ablehnung an. Herr Naumann verteilt eine Übersicht mit den
Zuwendungen für die Freien Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2006 und 2007
(Anlage 2) und erinnert daran, dass die für Zuwendungen insgesamt zur Verfügung
stehende Summe bereits feststehe und bekannt sei. Die Verteilung innerhalb
dieses Rahmens obliege dem Jugendhilfeausschuss. Herr Uda äußert Zweifel, ob eine zusätzliche
halbe Stelle ausreichend sei, um das Jugendfreizeitheim weiter zu betreiben. Herr Wendt bittet, die geplante Verbindung von
Abenteuerspielplatz und Jugendeinrichtung näher zu beschreiben. Herr Gellert, Landesvorsitzender der Deutschen
Schreberjugend, erläutert die derzeitige Planung. Vorgesehen sei, bewährte
Angebote im Jugendfreizeitheim weiterzuführen und ggf. auszubauen. Da man als
Jugendverband aber stark auf die Mitbestimmung der Jugendlichen setze, werde es
sicher auch Veränderungen geben. Ggf. würden verstärkt Honorarkräfte
beschäftigt. Geplant sei jedenfalls, junge Menschen im freiwilligen ökologischen
Jahr einzusetzen. Er erneuert den bereits in der letzten Sitzung geäußerten
Wunsch, mit den anderen Nutzern / Freien Trägern im Mossestift eng zu
kooperieren, z.B. in Form eines Runden Tisches. Frau von Pirani hält die zusätzliche halbe Stelle
für unverzichtbar. Honorarkräfte seien kein Ersatz für eine feste
Ansprechperson. Herr Gellert stimmt dem zu. Honorarkräfte
könnten nur eine Notlösung sein, wenn die Mittel für eine Festanstellung nicht
ausreichen. Ziel sei aber die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle, was
für das Jahr 2008 auch bereits beantragt sei. Herr Wuttig unterstützt die Beschlussvorlage.
Nach der unvermeidbaren Aufgabe der Einrichtungen in der Aßmannshauser Straße
und im Eichhörnchensteig gehe es jetzt darum, das Jugendfreizeitheim im
Mossestift durch die Übergabe an die Schreberjugend zu stärken. Natürlich müsse
man dann auch beim Beschluss über die Vergabe der Zuwendungen konsequent sein.
In diesem Zusammenhang regt er an, im Jahr 2008 einen früheren Antragsschluss
für die Zuwendungsempfänger festzusetzen. Herr Prof. Dr. Dittberner erläutert, er habe keine Bedenken
hinsichtlich des Konzepts der Schreberjugend. Die Vorlage aber hält er für
unzulänglich. Man könne nicht einen für den Betrieb der Einrichtung notwendigen
Betrag “anstreben”. Eine solche Vorlage sei nicht beschlussfähig. Herr Naumann widerspricht dieser Einschätzung.
Die BVV habe die Gesamtsumme für die Zuwendungen bereits beschlossen. Die
Verteilung sei nun ausschließlich Sache des JHA, der sich natürlich, wenn gewünscht,
hinsichtlich der Einrichtung im Mossestift auch jetzt schon festlegen könne.
Bisher sei aber verabredet gewesen, erst die Besuche in den Einrichtungen
auszuwerten. Die Verwaltung könne aber jederzeit einen Vorschlag zur Verteilung
der Zuwendungsmittel vorlegen. Herr Förschler äußert die Sorge, dass der
geforderte Umfang der Angebotsstunden mit einer zusätzlichen halben Stelle
nicht zu erreichen sei. Frau Klose teilt diese Befürchtung. Das
vorgelegte Konzept sei in Ordnung, sie habe aber Zweifel, ob dies mit der
geringen Fördersumme umzusetzen sei. Möglicherweise gebe es sogar die Gefahr
des “Einschlafens” der Einrichtung, wenn die zusätzlichen Mittel
nicht kommen. Frau Köthe führt aus, dass Angebotsstunden
nicht mit Öffnungszeiten gleichzusetzen sind. Nach ihrer Erfahrung sei die
Vorgabe wahrscheinlich realisierbar. Problematisch sei aber, dass die
Entscheidung über die Zuwendungen noch offen bleiben müsse. Abschließend möchte
sie wissen, ob es hinsichtlich der Hausmeistertätigkeit im Mossestift auch zu
einer Veränderung kommen wird. Herr Naumann verneint dies. Es gehe ja nicht um
eine Übertragung des Mossestifts, sondern lediglich der dort befindlichen
Jugendfreizeiteinrichtung. Die Stelle des Hausmeisters bleibe deshalb erhalten. Herr Prof. Dr. Dittberner erneuert seine Kritik an der
Beschlussvorlage. Er habe nichts gegen eine zusätzliche halbe Stelle für die
Schreberjugend, möchte aber vorher wissen, wem man diesen Betrag wegnehmen
wolle. Er beantragt eine absatzweise Abstimmung der Vorlage. Herr Wendt sieht keine Möglichkeit, bereits
vier Wochen vor Antragsschluss einem Träger eine Zusage für eine Zuwendung zu
geben. Herr Göpel teilt diese Einschätzung. Trotzdem
müsse dem Ausschuss klar sein, dass durch eine Zustimmung zur Übertragung
Mittel in der vorgesehenen Höhe gebunden werden. Die Vorlage Nr. 2 zur
Beschlussfassung wird nunmehr absatzweise abgestimmt: ·
Absatz
1 wird einstimmig beschlossen (12/-/-). ·
Absatz
2 wird einstimmig beschlossen (12/-/-). ·
Absatz
3 wird mit Mehrheit beschlossen (11/1/-).[1] [1] In Zeile 6 des dritten Absatzes der verteilten Vorlage ist ein Schreibfehler enthalten: Statt “2007” muss es richtig “2008” heißen. Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: Enthaltung: |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |