Auszug - Beköstigungssituation in den Ganztagsschulen. Ein Fall für den Kinderschutz?
Herr Naumann erinnert daran, dass in der letzten JHA-Sitzung die Frage
aufgeworfen wurde, wie mit Eltern umzugehen sei, die das Schulessen nicht
bezahlen wollen. Zur Zeit suche auch der Senat nach einer Lösung für diese
Fälle. Ferner teilt er mit, dass auch aus einigen Jugendfreizeiteinrichtungen
Problemanzeigen über Kinder vorliegen, die offenkundig nicht immer ausreichend
Essen erhalten. Herr Dr. Lehmann rät, nicht nur auf die Eltern zu schauen. Das Problem liege
auch an der Qualität des Schulessens, das manche Kinder einfach nicht essen
wollen. Herr Hambura vermutet, dass der scheinbar geringe Betrag für das
Schulessen im Einzelfall doch zur Belastung wird, vor allem, wenn Menschen
Schwierigkeiten beim Umgang mit Geld haben. Herr Hapke befürchtet, dass in vielen Fällen eine Art sozialer
Verwahrlosung vorliegt und hält eine genauere Aufklärung der jeweiligen
Hintergründe für erforderlich. Frau Guse-Manke stellt klar, dass es ihr vor allem um die Beköstigung in
gebundenen Ganztagsschulen geht. Hier müssen die Eltern in
Charlottenburg-Wilmersdorf 36 Euro bezahlen, was den in den Hartz-IV-Leistungen
für das Essen vorgesehen Betrag übersteigt. Herr Förschler weist darauf hin, dass dieses Problem erst seit dem
Hortübergang an die Schulen existiert. In den Horten in den Kindertagesstätten
wäre das kein Thema gewesen. Frau Klose sagt zu, das Thema wieder aufzunehmen, wenn die Lösung des
Senats vorliegt. |
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