Auszug - Beköstigungssituation in den Ganztagsschulen. Ein Fall für den Kinderschutz?
Herr Naumann erinnert daran, dass in der letzten JHA-Sitzung die Frage aufgeworfen wurde, wie mit Eltern umzugehen sei, die das Schulessen nicht bezahlen wollen. Zur Zeit suche auch der Senat nach einer Lösung für diese Fälle. Ferner teilt er mit, dass auch aus einigen Jugendfreizeiteinrichtungen Problemanzeigen über Kinder vorliegen, die offenkundig nicht immer ausreichend Essen erhalten.
Herr Dr. Lehmann rät, nicht nur auf die Eltern zu schauen. Das Problem liege auch an der Qualität des Schulessens, das manche Kinder einfach nicht essen wollen.
Herr Hambura vermutet, dass der scheinbar geringe Betrag für das Schulessen im Einzelfall doch zur Belastung wird, vor allem, wenn Menschen Schwierigkeiten beim Umgang mit Geld haben.
Herr Hapke befürchtet, dass in vielen Fällen eine Art sozialer Verwahrlosung vorliegt und hält eine genauere Aufklärung der jeweiligen Hintergründe für erforderlich.
Frau Guse-Manke stellt klar, dass es ihr vor allem um die Beköstigung in gebundenen Ganztagsschulen geht. Hier müssen die Eltern in Charlottenburg-Wilmersdorf 36 Euro bezahlen, was den in den Hartz-IV-Leistungen für das Essen vorgesehen Betrag übersteigt.
Herr Förschler weist darauf hin, dass dieses Problem erst seit dem Hortübergang an die Schulen existiert. In den Horten in den Kindertagesstätten wäre das kein Thema gewesen.
Frau Klose sagt zu, das Thema wieder aufzunehmen, wenn die Lösung des Senats vorliegt.
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