Auszug - Vorstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugendamt, Schulträger und der Schulaufsicht  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und 10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 22.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann äußert sich zunächst erfreut, dass zum ersten Mal in dieser Wahlperiode Jugendhilfe- und Schulausschuss wieder zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen

Herr Naumann äußert sich zunächst erfreut, dass zum ersten Mal in dieser Wahlperiode Jugendhilfe- und Schulausschuss wieder zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Damit werde die seit längerem verfolgte Linie wieder aufgenommen, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule weiter auszubauen. Zur vorliegenden Kooperationsvereinbarung führt er aus, dass neben den Regelungen zur Zusammenarbeit im Alltag auch aktuelle Themen wie das Netzwerk Kinderschutz und Probleme der Schuldistanz eingeflossen sind.

 

Frau von Pirani ergänzt, dass über die vorliegende Vereinbarung hinaus noch die jeweiligen Ansprechpartner/innen benannt werden sollen. Daneben werden die Schulen eine Adressliste mit dem zuständigen Tagesdienst des Jugendamtes zu jeder Anschrift im Bezirk erhalten. Mit der Vereinbarung soll eine strukturelle Verstetigung der im Einzelfall und personenabhängig bereits bestehenden guten Zusammenarbeit erreicht werden.

 

Herr Gutheil berichtet, dass § 81 SGB VIII und § 5 Schulgesetz und das gemeinsame Rundschreiben über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schule die Grundlage für die vorliegende Kooperationsvereinbarung bilden. Er äußert sich zuversichtlich, dass dadurch die Diskussion ,auf Augenhöhe' zwischen den Partnern intensiviert werden kann.

 

Herr Hoffmann berichtet, dass die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulträger in letzter Zeit bereits verstärkt wurde, u.a. bei der Problematik nicht angemeldeter Schulanfänger/innen und bei schuldistanzierten Schüler/innen.

 

Frau Guse-Manke möchte wissen, was aus der Kooperationsvereinbarung folgen soll. Sie verweist dabei auf eine Meldung in einem Einzelfall aus dem Schulbereich, wo das Jugendamt nicht tätig geworden sei.

 

Herr Naumann führt aus, Ziel der Kooperationsvereinbarung sei eine verbesserte Zusammenarbeit von Jugend und Schule mit der Klarheit, "wer wann wofür" zuständig ist.

 

Herr Wagner kritisiert aus eigener Anschauung im Bezirk Mitte, dass die Jugendgerichtshilfe (JGH) die Schule nicht regelmäßig informiert und einbezieht.

 

Frau von Pirani erläutert dazu, dass hier im Bezirk die JGH mit der Schule zusammenarbeitet, wenn dies erforderlich ist. Allerdings müsse auch die Schweigepflicht beachtet werden.

 

Herr Wagner bezweifelt, dass diese Abgrenzung sinnvoll ist. Schließlich sei auch die Schule für die Erziehung der jungen Menschen zuständig. Wenn sie über Probleme nicht informiert werde, könne sie auch nicht hilfreich reagieren.

 

Frau Guse-Manke unterstützt diese Position. Wesentliche Aufgabe der JGH sei die Unterstützung der Jugendgerichte. Für den Bericht an das Gericht über den jungen Menschen hält sie den Kontakt zur Schule für unverzichtbar.

 

Frau von Pirani führt aus, dass die JGH vor allem mit dem jungen Menschen und seinen Eltern kooperiert. Einen gläsernen Menschen dürfe es dabei nicht geben. Sie verweist auf die gemeinsamen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendgericht und Jugendämtern und die bezirksübergreifende Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz.

 

Frau Röder hält es für erforderlich, immer im Einzelfall zu entscheiden. Eine pauschale Informationsweitergabe der JGH an die Schule könne nicht das Ziel sein.

 

Herr Uda hebt die deutliche Praxisnähe der vorliegenden Kooperationsvereinbarung hervor.

 

Herr Förschler möchte wissen, ob es auch für die zentral verwalteten Schulen vergleichbare Regelungen geben wird. Herr Gutheil sagt zu, sich hierzu zu erkundigen.

 

Frau von Pirani ergänzt, dass das Jugendamt auch für diese Schulen wie für die Privatschulen Ansprechpartner/innen benannt hat.

 

Frau Klose schlägt vor, zunächst Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung zu sammeln und zu gegebener Zeit wieder darüber zu sprechen.

 

 

 


 

 
 

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