Auszug - Wo bleiben die Mieterrechte bei der Wohnungsmodernisierung durch die GSW?
Die Große
Anfrage beantwortet Herr BzStR Krüger wie folgt: Frau
Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Große
Anfrage, DS-Nr. 357/3, wie folgt: Ich möchte
voranstellen, dass ein Großteil der Fragen, die in dieser Anfrage gestellt
worden sind, mangels Datenerhebung bzw. mangels Datensammlung nur sehr begrenzt
beantwortet werden kann. Ein
Eigentümerkataster wird weder bezirksübergreifend für Berlin noch in
Charlottenburg-Wilmersdorf geführt. Das Wohnungsamt und dafür bin ich ja in
erster Linie zuständig, umfasst und überwacht lediglich den Bestand an
öffentlich geförderten Wohnungen. Darin ist das Gebiet um den Mierendorffplatz
wegen des Endes der öffentlichen Förderung nur noch in Fragmenten vorhanden, so
dass keine eigentümerbezogenen Daten über Verkäufe und Wiederverkäufe mir vorliegen.
Im gesamten Gebiet besitzen nur noch ca. 200 Wohnungen einschließlich
Eigentumswohnungen den Status einer öffentlich geförderten Wohnung, über die
allerdings nur repräsentativ Auskunft erteilt werden könnte. Über
verkaufte Wohnungen des Altbaubestandes oder des frei finanzierten Wohnungsbaus
können mangels statistischer Erfassung ebenfalls keine Angaben gemacht werden.
Auch dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, ich danke für die Zuarbeit, liegen
keine Bauanträge über Sanierungsmaßnahmen vor, da Instandhaltungsmaßnahmen zu
den Sanierungsmaßnahmen zählen, nach § 62 Abs. 4 der Bauordnung von Berlin,
verfahrensfrei und somit nicht genehmigungspflichtig sind. Zu 1. Nach
Auskunft des Liegenschaftskatasters, Dank wieder an die Abteilung Bau, sind
über 50% des ehemaligen GSW-Bestandes rund um den Mierendorffplatz bislang in
Wohnungseigentum umgewandelt worden. Wobei jedoch noch längst nicht für alle
Wohnungen ein Käufer gefunden worden ist. Die Eigentümergemeinschaften werden
weiterhin von der GSW-eigenen Betreuungsgesellschaft BWG betreut. Des weiteren
wurde ein kleiner Bestandteil an einen privaten Investor veräußert. Es handelt
sich dabei um Grundstücke Scheiner Weg 2 – 6 sowie Olbersstraße 45
– 49, welche nunmehr der E.I Invest Propertys Berlin 1 GmbH & Co Kg
gehören. Der restliche Bestand befindet sich weiterhin im Besitz der GSW. Über
die konkrete Anzahl der Wohnungen liegen keine Daten vor. Insgesamt liegt der
Anteil von Wohnungseigentum im Gebiet jedoch unter 20%. Die GSW
verfolgt die Tendenz sämtliche in der Bewirtschaftung unrentabel gewordene
Wohnungsbestände zu veräußern. Hierbei wird folgendermaßen vorgegangen. Nach
Umwandlung erfolgt der sofortige Verkauf der bereits leeren Wohnung bzw. noch
vermieteten Wohnung. Bei noch vermieteten Wohnungen erhalten die Mieter und
Mieterinnen ein Angebot, ihre Wohnung zu kaufen. Lehnt die Mietpartei ab, so
wird versucht, die Wohnung an einen Dritten zu veräußern, während die
Mietpartei einen Mietschutz von ca. 10 Jahren erhält. Scheitert auch dieser
Verkaufsversuch, wird der Mietpartei oftmals anderer, teilweise günstiger oder
attraktiver Wohnraum im Bestand angeboten. Vorwiegend im gleichen Gebiet. Oder
es wird eine finanzielle Entschädigung angeboten, um Wohnungen freizubekommen,
um somit die Verkaufschancen zu steigern. Diese
geschilderte Tendenz ist inzwischen auch bei anderen Wohnungsbaugesellschaften
in Berlin zu beobachten. Zu 2. Im
denkmalgeschützten Bereich handelt es sich vorwiegend um
Instandsetzungsmaßnahmen, wie z. B. um die Erneuerung von Dachfassade,
Klingeltableau und solchen Dingen bzw. um energieeinsparende
Modernisierungsmaßnahmen aufgrund von Anträgen einzelner Wohnungseigentümer. Da
die meisten Wohnungen des GSW-Bestandes nach unser Kenntnis bereits über einen
zeitgemäßen Ausstattungsbedarf verfügen, ist das Modernisierungspotential in
diesem Bereich jedoch sehr gering. Zu 3. Auch zu
dieser Fragestellung sind keine detaillierten Daten kurzfristig abrufbar, so
dass dem Wohnungsamt nur pauschale Aussagen möglich sind. Im Rahmen
der Einzelfallauswertung wurden Wohngeldanträge in der Zeit ab dem 01.01.2005
von 37 Haushalten im Tegeler Weg, einem Haushalt im Gallesteig, 41 Haushalten
in der Kamminer Straße, 45 in der Olbersstraße und 30 in der Brahmstraße
gestellt. Eine pauschale Aussage dazu ist
wegen der einzelfallbezogenen Daten bei solchen Anträgen, Bewilligungshöhe,
Bewilligungslänge bzw. Ablehnung nicht möglich. Ob tatsächlich eine Verdrängung
durch Überschreitung der Preisgrenzen stattfindet, ist auf der Grundlage der
genannten sehr geringen Zahl, und damit also auch nicht repräsentativen Zahl,
nicht festzustellen. Außerdem muss man natürlich sagen, dass bei der
Antragstellung zu Wohngeld die Gründe, warum man es beantragt, natürlich nicht
erfasst werden dürfen. Es bleibt grundsätzlich Aufgabe der Wohnungspolitik, vor
allem mietpreisgünstige Bestände zu schützen. Nach wie
vor haben sozial- und einkommensschwache Haushalte, kinderreiche und
ausländische Familien sowie Alleinerziehende in unserem Bezirk erhebliche
Probleme eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen zu finden bzw. darin
zu verbleiben. Darüber waren wir uns auch in den letzten Jahren hier in den
Debatten weitestgehend einig. Aktuell
fehlt es uns allerdings vor dem Hintergrund der vermeintlichen Entspannung auf
dem Berliner Wohnungsmarkt an einem Instrumentarium, um derartige Ziele seitens
des Bezirks realisieren zu können. Zu 4. Das
Wohnungsamt kann hierzu kaum Hilfestellung leisten, da es lediglich im Bereich
des sozialen Wohnungsbaus, ich habe es gesagt, von ca. 200 Wohnungen und dann
auch nur bei einem Neubezug einen auswahlorientierenden Einfluss auf die
Mieterstruktur hat. Sie wissen, an der Stelle erteilen wir einen
Wohnberechtigungsschein und da wird natürlich ein bestimmter Teil der
Bevölkerung, dem es eben finanziell nicht so gut geht, mit unterstützt, eine
Wohnung zu finden. Das
Wohnungsamt ist allerdings Teil der Arbeitsgruppe Mierendorffplatz, darauf lege
ich großen Wert. Eine direkte Rechtsberatung zur Mieterhöhung, die von Ihnen ja
gerade angesprochen war, durch den Bezirk, lässt jedoch das
Rechtsberatungsgesetz nicht zu. Für den sozialen Wohnungsbau wird allerdings
jede Mieterhöhung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, insbesondere
durch die Investitionsbank Berlin geprüft, da mit der Inanspruchnahme von
öffentlichen Darlehen u. a. die Auflage verbunden ist, nur gesetzlich zulässige
Änderungen in Wohnungen vorzunehmen und nur die Kostenmiete zu verlangen,
allerdings bezogen auf die wenigen Wohnungen. Ansprechpartner ist in diesem
Fall natürlich die Senatorin für Stadtentwicklung in erster Linie. Unabhängig
hiervon genießen die Mieterinnen und Mieter in Charlottenburg-Wilmersdorf den
Schutz der Mietgesetze, wonach u. a. die Kappungsgrenze nach § 558 BGB zu
beachten ist, d. h. die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 %
erhöht werden darf. Allerdings muss man dazu sagen, bei der Modernisierung und
bei Betriebskostenerhöhung bleibt die Kappungsgrenze unbeachtet. Ich füge
hier hinzu, eine Möglichkeit, die bieten natürlich die Bürgerämter. Wir bieten,
nicht durch unsere Mitarbeiter gemacht, sondern durch den Berliner Mieterverein
e. V. sehr regelmäßig Beratungen für Mieter an. Gerade für den Fall, dass sie
ein minderes, ein geringes Einkommen haben, in der Regel werden dort natürlich
Wohngeldempfänger bevorzugt oder diejenigen, die noch weniger zur Verfügung
haben und entsprechend auch kostenlos beraten.
Als Beispiel sei Ihnen mal gesagt, dass bei den letzten 16 Terminen in
der ersten Hälfte diesen Jahres allein 336 Beratungen erfolgt sind. Das bezieht
sich allerdings nicht nur auf das Gebiet um den Mierendorffplatz. Zu 5. Stadtteilmanagement
hat in erster Linie, wie wir alle wissen, die Aufgabe zu managen, d. h. zu
moderieren, zu koordinieren und zu organisieren. Es soll helfen, die Distanz
zwischen Politik und Verwaltung einerseits sowie zwischen Bürgern und
lokaltätigen Akteuren andererseits zu verringern. Dazu gehört u. a. die
Entwicklung entsprechender Strukturen, der Aufbau einer aktiven
Gemeinwesenarbeit, Beschaffung von Netzwerken und die Förderung von Kooperation
und Beteiligung vor Ort. Was die Einflussnahme in bezug auf privat bzw., wie in
unserem Fall, wohnungswirtschaftliche Belange angeht, ist diese jedoch sehr
gering und nach der geltenden Rechtslage können wir eigentlich nur versuchen,
zu vermitteln zwischen Mieter und Vermieter, rechtliche Handhabe haben wir so
gut wie nicht zur Verfügung. |
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