Frau BV Klose erläutert den Antrag. Frau BV Röder
fragt das BA, wie die Produktbeschreibung tatsächlich aussieht und wie dies
kostenseitig erfasst werde. Frau BzBmin führt dazu aus, dass die Beratung
Bestandteil der Produktbeschreibung des Ordnungsamtes und entsprechend dort
aufgeführt ist. Frau BV Röder sieht den Antrag somit als erledigt an.
Frau BV Klose wird dies prüfen und stellt den Antrag
zurück. Die Behandlung der Drucksache wird vertagt.