Auszug - Zu dreckige und kalte Räume in Charlottenburg-Wilmersdorfer Schulen - wie lange müssen Schüler/innen und Lehrer/innen das noch ertragen?
Herr BzStR Gröhler führt aus, dass die Temperaturen in den Schulen gemäß den Anweisungen des Rundschreibens der zuständigen Senatsverwaltung von 2002 geregelt sind. Bezüglich der Reinigung sind seitens der Bauabteilung regelmäßige Kontrollen geplant. Auch sollen die Informationen für die Schulen zur Kontrolle der Reinigungsleistung verbessert werden. So sollen in den Schulen Informationsblätter ausgehängt werden, die mit Auszügen aus den Leistungsbeschreibungen der Gebäudereiniger und Angaben über Raumtemperaturen informieren. Zudem gibt es eine extra eingerichtete "Kummernummer". Auch werden Kontrollzettel an den Schwarzen Brettern der Schule ausgehängt, auf denen die Reinigungskräfte sowie deren Vorarbeiter - ähnlich wie beispielsweise in Krankenhäusern - ihre Leistungen abzeichnen. Es ist geplant, nach und nach alle Schulen zu besuchen und Gespräche mit den Rektoren und Schulhausmeistern zu führen, um diese auch für ihre Verantwortung bei der Kontrolle der Reinigungsleistung zu sensibilisieren. Zu oft werden die Tagelohnzettel der Reinigungskräfte abgezeichnet, ohne Kontrolle, ob die Leistung tatsächlich stattfand. Neben Vandalismusschäden und missbräuchlicher Nutzung tragen auch entsiegelte Hofflächen zum Schmutzeintrag bei. Teilweise gab es in den bereits besichtigten Schulen keine Abstreifmechanismen. Durch eine intensivere Kontrolle der Liegenschaftsverwaltung der Bauabteilung soll nun die Reinigungsqualität verbessert werden, ebenso durch bauliche Maßnahmen und Appelle an die Schule. Zum Thema Feinstaub erklärt Herr BzStR Gröhler, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit an 4 Modellschulen (Grundschulen) in Tiergarten ein Messprogramm für rd. 80.000 EUR als Teil einer Länderuntersuchung durchgeführt hat. Herr BV Wagner sagt, dass die Ausgangslage für die Große Anfrage war, dass sich die Beschwerden im Laufe der letzten Jahre erhöht haben. Er fragt, wie zukünftig die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgen soll, ob geplant ist, den A 08 - Titel zu erhöhen, und ob das Vergabekriterium "billigster Anbieter" überdacht werden soll? Er gibt zu bedenken, dass durch das Ganztagsschulprogramm eine Nutzungsintensivierung erfolgt. Weiterhin fragt er, ob einige Leistungen, die von den Firmen nicht oder nur sporadisch ausgeführt werden, aus den Leistungsverzeichnissen gestrichen werden sollten. Frau BV Hoffmann schlägt vor, den vom Stadtrat genannten Reinigungsplan in jedem Klassenzimmer auszuhängen, um die Motivation der Reinigungskräfte zu steigern. Eine Elternvertreterin der Dietrich-Bonhoeffer-Schule berichtet, dass Eltern versucht hätten, die Reinigungsleistung in den Klassenzimmern zu überprüfen, allerdings sei dies daran gescheitert, dass das Leistungsverzeichnis nicht bekannt war. Herr BzStR Gröhler antwortet, dass ein Zettel pro Schule am Schwarzen Brett ausreichen sollte. Anderenfalls wird der Aufwand sowohl für die Reiniger und Vorarbeiter als auch für die Verwaltung unzumutbar hoch. Allen Schulhausmeistern liegt das Leistungsverzeichnis für die jeweilige Schule vor, in das jeder Einsicht nehmen kann. Schulleiter und Schulhausmeister werden hierauf noch einmal explizit hingewiesen. Zur Frage von Herrn BV Wagner antwortet Herr BzStR Gröhler, dass ihm nicht bekannt ist, dass die A 08er Mittel erhöht werden sollen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) an die wirtschaftlichste Firma. Die Firmen müssen die zeitlichen Vorgaben (von - bis) einhalten und die Personalstärke entsprechend anpassen. Bei Vertragsbruch wird der Firma fristlos gekündigt. Die Anregung, einige Leistungen zu streichen, kann geprüft werden. Eventuell können Leistungen umgeschichtet werden. Allerdings liegen die Hauptkosten beim Personal. Zwar können Leistungen in Sanitär- und Klassenräumen nicht eingespart werden, aber eventuell ist es möglich, zum Beispiel die Jahres-Großreinigung zu splitten und halbjährig durchführen zu lassen. Herr BV Wagner bittet darum, dass die Verwaltung Gespräche mit den Schulleitungen und dem Schulbeirat führt mit dem Ziel, Prioritäten zu finden. Herr BzStR Gröhler informiert, dass im Oktober die nächste Sitzung des Bezirksschulbeirates tagt und bittet um Beachtung, dass die Bauabteilung erst seit September letzten Jahres zuständig ist. Die Schulleitungen und die Schulhausmeister sind ausdrücklich angewiesen, die Leistungsverzeichnisse zur Einsichtnahme zu geben. Auch sind die Schulhausmeister detailliert über den jeweiligen Reinigungsplan der Schule informiert. Herr BV Häntsch hält die Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für ausreichend. Das Problem sei vielmehr die fehlende Kontrolle. Hier müssten die Schulhausmeister in die Pflicht genommen werden, um eine tägliche Kontrolle zu gewährleisten. Außerdem müssten die Schulhausmeister darüber aufgeklärt werden, dass es Konsequenzen nach sich zieht, wenn sie nicht erbrachte Leistungen bestätigen. Frau BV Lienke hält die stichpunktartigen Kontrollen für hilfreich. Das Grundproblem sieht sie aber darin, dass die Leistungen von den Firmen gar nicht erbracht werden können. Herr BV Schmitt schließt sich der Auffassung von Herrn BV Häntsch an. Die Schulhausmeister seien ständig vor Ort und haben die Verantwortung zu übernehmen, dass die geforderte Reinigungsleistung von den Firmen tatsächlich erbracht wird. Herr BzStR Gröhler macht deutlich, dass Schulhausmeister ein Mangelberuf ist und es zunehmend schwer fällt, freie Stellen zu besetzen. Dazu kommt der neue Tarifvertrag, der die Abdeckung von Abendstunden durch Schulhausmeister künftig problematischer gestalten wird. Frau BV Klose fragt, ob die festgelegte Temperatur für Flure auch dann gilt, wenn dort Unterricht stattfindet. Herr BzStR Gröhler antwortet, dass der Flur als Unterrichtsraum geplant und von der Bauaufsicht als Unterrichtsbereich genehmigt sein muss, damit dort Unterricht überhaupt zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, muss die Temperatur angepasst werden. Grundsätzlich sind Flure jedoch Rettungswege.
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