Auszug - Zu dreckige und kalte Räume in Charlottenburg-Wilmersdorfer Schulen - wie lange müssen Schüler/innen und Lehrer/innen das noch ertragen?  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen und 8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0183/3 Zu dreckige und kalte Räume in Charlottenburg-Wilmersdorfer Schulen - wie lange müssen Schüler/innen und Lehrer/innen das noch ertragen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wagner/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gröhler führt aus, dass die Temperaturen in den Schulen gemäß den Anweisungen des Rundschreibens der zuständigen Senatsverwaltung von 2002 ge¬regelt sind

Herr BzStR Gröhler führt aus, dass die Temperaturen in den Schulen gemäß den Anweisungen des Rundschreibens der zuständigen Senatsverwaltung von 2002 ge­regelt sind.

Bezüglich der Reinigung sind seitens der Bauabteilung regelmäßige Kontrollen geplant. Auch sollen die Informationen für die Schulen zur Kontrolle der Reini­gungsleistung verbessert werden. So sollen in den Schulen Informationsblätter ausgehängt werden, die mit Auszügen aus den Leistungsbeschreibungen der Gebäudereiniger und Angaben über Raumtemperaturen informieren. Zudem gibt es eine extra eingerichtete "Kummernummer". Auch werden Kontrollzettel an den Schwarzen Bret­tern der Schule ausgehängt, auf denen die Reinigungskräfte sowie deren Vorarbeiter - ähnlich wie beispielsweise in Krankenhäusern - ihre Leis­tungen abzeichnen.

Es ist geplant, nach und nach alle Schulen zu besuchen und Ge­spräche mit den Rektoren und Schulhausmeistern zu führen, um diese auch für ihre Ver­antwortung bei der Kontrolle der Reinigungsleistung zu sensibilisieren. Zu oft werden die Tagelohnzettel der Reinigungskräfte abgezeichnet, ohne Kontrolle, ob die Leistung tatsächlich stattfand. Ne­ben Vandalismusschäden und miss­bräuchlicher Nutzung tragen auch entsiegelte Hofflächen zum Schmutzeintrag bei. Teilweise gab es in den bereits besichtigten Schulen keine Abstreifmecha­nismen. Durch eine in­tensivere Kontrolle der Liegenschaftsverwaltung der Bau­abteilung soll nun die Reinigungsqualität verbessert werden, ebenso durch bau­liche Maßnahmen und Appelle an die Schule.

Zum Thema Feinstaub erklärt Herr BzStR Gröhler, dass die Senatsver­waltung für Gesundheit an 4 Modellschulen (Grundschulen) in Tiergarten ein Messpro­gramm für rd. 80.000 EUR als Teil einer Länderuntersu­chung durchgeführt hat.

Herr BV Wagner sagt, dass die Ausgangslage für die Große Anfrage war, dass sich die Beschwerden im Laufe der letzten Jahre erhöht haben. Er fragt, wie zukünftig die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgen soll, ob geplant ist, den A 08 - Titel zu erhöhen, und ob das Vergabekrite­rium "billigster Anbieter" überdacht werden soll? Er gibt zu bedenken, dass durch das Ganztagsschul­programm eine Nutzungsintensivierung erfolgt. Weiterhin fragt er, ob einige Leistungen, die von den Firmen nicht oder nur sporadisch ausgeführt werden, aus den Leistungsverzeichnissen gestrichen werden sollten.

Frau BV Hoffmann schlägt vor, den vom Stadtrat genannten Reinigungs­plan in jedem Klassenzimmer auszuhängen, um die Motivation der Reini­gungskräfte zu steigern.

Eine Elternvertreterin der Dietrich-Bonhoeffer-Schule berichtet, dass El­tern ver­sucht hätten, die Reinigungsleistung in den Klassenzimmern zu überprüfen, allerdings sei dies daran gescheitert, dass das Leistungsver­zeichnis nicht be­kannt war.

Herr BzStR Gröhler antwortet, dass ein Zettel pro Schule am Schwarzen Brett ausreichen sollte. Anderenfalls wird der Aufwand sowohl für die Reiniger und Vorarbeiter als auch für die Verwaltung unzumutbar hoch. Allen Schulhaus­meistern liegt das Leistungsverzeichnis für die jeweilige Schule vor, in das jeder Einsicht nehmen kann. Schulleiter und Schul­hausmeister werden hierauf noch einmal explizit hingewiesen. Zur Frage von Herrn BV Wagner antwortet Herr BzStR Gröhler, dass ihm nicht bekannt ist, dass die A 08er Mittel erhöht werden sollen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt gemäß Landeshaus­haltsordnung (LHO) an die wirtschaftlichste Firma. Die Fir­men müssen die zeitlichen Vorgaben (von - bis) einhalten und die Personal­stärke ent­spre­chend anpassen. Bei Vertragsbruch wird der Firma fristlos gekün­digt. Die Anregung, einige Leistungen zu streichen, kann geprüft werden. Even­tu­ell können Leistungen umgeschichtet werden. Allerdings liegen die Haupt­kosten beim Personal. Zwar können Leistungen in Sanitär- und Klassenräumen nicht eingespart werden, aber eventuell ist es möglich, zum Beispiel die Jahres-Großreinigung zu splitten und halbjährig durch­führen zu lassen.

Herr BV Wagner bittet darum, dass die Verwaltung Gespräche mit den Schul­leitungen und dem Schulbeirat führt mit dem Ziel, Prioritäten zu fin­den.

Herr BzStR Gröhler informiert, dass im Oktober die nächste Sitzung des Be­zirksschulbeirates tagt und bittet um Beachtung, dass die Bau­abtei­lung erst seit September letzten Jahres zuständig ist. Die Schullei­tungen und die Schulhaus­meister sind ausdrücklich angewiesen, die Leistungs­verzeichnisse zur Einsicht­nahme zu geben. Auch sind die Schulhaus­meister detailliert über den jeweiligen Reinigungsplan der Schule infor­miert.

Herr BV Häntsch hält die Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für ausrei­chend. Das Problem sei vielmehr die fehlende Kontrolle. Hier müssten die Schulhausmeister in die Pflicht genommen werden, um eine tägliche Kontrolle zu gewährleisten. Außerdem müssten die Schulhaus­meister darüber aufgeklärt werden, dass es Konsequenzen nach sich zieht, wenn sie nicht erbrachte Leis­tungen bestätigen.

Frau BV Lienke hält die stichpunktartigen Kontrollen für hilfreich. Das Grund­problem sieht sie aber darin, dass die Leistungen von den Firmen gar nicht erbracht werden können.

Herr BV Schmitt schließt sich der Auffassung von Herrn BV Häntsch an. Die Schulhausmeister seien ständig vor Ort und haben die Verantwortung zu über­nehmen, dass die geforderte Reinigungsleistung von den Firmen tatsächlich er­bracht wird.

Herr BzStR Gröhler macht deutlich, dass Schulhausmeister ein Mangel­beruf ist und es zunehmend schwer fällt, freie Stellen zu besetzen. Dazu kommt der neue Tarifvertrag, der die Abdeckung von Abendstunden durch Schulhausmeister künftig problematischer gestalten wird.

Frau BV Klose fragt, ob die festgelegte Temperatur für Flure auch dann gilt, wenn dort Unterricht stattfindet.

Herr BzStR Gröhler antwortet, dass der Flur als Unterrichtsraum geplant und von der Bauaufsicht als Unterrichtsbereich genehmigt sein muss,  damit dort Unterricht überhaupt zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, muss die Tem­peratur angepasst werden. Grundsätzlich sind Flure jedoch Rettungswege.

 


 

 
 

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