Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
alle im Bezirk verfügbaren Liegenschaften, insbesondere Freiflächen, Stadtentwicklungsgebiete und Revierunterkünfte, zu prüfen, ob diese für Kindertagesbetreuungseinrichtungen geeignet sind;
geeignete Liegenschaften für Kindertagesbetreuungs- und weitere Bildungseinrichtungen zu sichern;
aktiv auf etablierte Träger, auch erfahrene Träger, die bisher im Bezirk nicht vertreten sind, zuzugehen und um diese als Einrichtungsträger zu werben, um den zusätzlichen Bedarf von etwa 1000 Kita-Plätzen bis Ende 2017 decken zu können;
bei Wohnungsbau- und Stadtentwicklungsprojekten Kindertagesbetreuungseinrichtungen und ein familien- und kinderfreundliches Umfeld besonders zu fördern und von Investoren in einem Maß einzufordern, dass in diesem Zusammenhang geschaffene Kindertagesbetreuungseinrichtungen stabil laufen können.
Der BVV ist bis zum 30. September 2015 zu berichten.
Begründung:
In den letzten Jahren konnte Charlottenburg-Wilmersdorf durch kluges und partnerschaftliches Vorgehen den erweiterten Rechtsanspruch der Familien auf einen Betreuungsplatz sichern. Geholfen hat die hohe Quote an Kindertagespflege und dem Ausbau des Angebotes kleiner Einrichtungen durch das sog. Startergeld aus dem Berliner Programm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ Die Auslastung der verschiedenen Förderprogramme sinkt jedoch kontinuierlich. Im Innenstadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf übersteigen die Mieten für neue EKTs und kleine Einrichtungen die erstatteten Kosten. Freie Flächen sind wenige vorhanden, kaum noch welche in bezirklicher Hand. Nun muss in Berlin und im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Vorrang für Neubau und Ausbau großer Einrichtungen eingeräumt werden. Spätestens zu Ende des Jahres 2016 sind bei fortlaufendem Ausbau des Angebots die Grenzen des bisherigen Vorgehens erreicht. Mit der Verschiebung des Einschulungsalters im Jahr 2017 wird ein Bedarf von etwa 1000 Plätzen eintreten. Da die Familien in Charlottenburg-Wilmersdorf bisher mit der niedrigsten Quote in Berlin von der Rückstellung ihrer Kinder Gebrauch gemacht haben, trifft die Verschiebung des Einschulungsalters unseren Bezirk besonders nachdrücklich. Der Vorlauf von nur zwei Jahren ist denkbar knapp, um den Rechtsanspruch seitens des Bezirkes zu erfüllen. Jetzt muss gehandelt gemeinschaftlich, über alle Ämter des Bezirksamtes hinweg gehandelt werden.“