Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Sitzungskalender sowie die jeweilige Tagesordnung der Trägerversammlung des Job Centers in geeigneter Form u. a. im Internet bekannt zu machen. In einem Organigramm soll deutlich gemacht werden, wo innerhalb der gemeinsamen Einrichtung der bezirkliche Träger an Entscheidungen beteiligt ist. Die Arbeit der gemeinsamen Einrichtung des Job Centers soll auf der Webseite für Bürger/-innen transparent dargestellt werden.
Über die Ergebnisse der Trägervertretung und die Arbeit des bezirklichen Job Centers ist im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit ausführlich zu berichten. Die Berichterstattung soll dabei jeweils Eckpunkte zu folgenden Themen beinhalten:
Stand des Mittelabflusses, Integrationserfolge in Bezug auf die definierten Zielgruppen des JC, Besetzung und Einsatzorte von öffentlichen Beschäftigungsmaßnahmen, Ausschöpfung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote des JC, Personalentwicklung im JC und Widerspruchsentwicklung, insbesondere im Bereich Leistungsentwicklung.
Die Belange des Arbeitnehmer/-innen sind hierbei zu beachten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammensetzung der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats, deren Sitzungskalender sowie die jeweilige Tagesordnung in geeigneter Form u. a. im Internet bekannt zu machen.
Über den Inhalt der Sitzungen ist dem Ausschuss für Soziales, dem Ausschuss für Gesundheit und dem Ausschuss für Wirtschaft, sowie im Bedarfsfall weiteren Ausschüssen regelmäßig zu berichten. Die zwischen dem örtlichen Träger und der gE (gemeinsame Einrichtung) getroffenen Zielvereinbarungen sind zu veröffentlichen und den genannten Ausschüssen zur Kenntnis zu geben.
In einem Organigramm soll deutlich gemacht werden, wo innerhalb der gE der bezirkliche Träger an Entscheidungen beteiligt ist. Die Arbeit der gE soll auf der Webseite für Bürger/-innen transparent dargestellt werden.
Die Belange des Arbeitnehmer/-innen-Datenschutzes sind hierbei zu beachten.