Drucksache - 0671/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Reparaturkosten für Straßenschäden, die durch Klebeaktionen der sogenannten „Letzten Generation“ verursacht worden sind, gegenüber den Verursachern geltend gemacht werden können. Der BVV ist bis zum 30.09.2023 zu berichten.
Begründung Erfolgt mündlich. |
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