Drucksache - 1360/XX  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit bei Neubauvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.10.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
18.12.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.02.2019 folgenden Beschluss:


1. Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Bauberatungen für Neubauvorhaben potentielle Investoren auf das Angebot des Landeskriminalamtes (LKA) zur städtebaulichen Kriminalprävention hinzuweisen.

 

2. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Polizei im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wieder bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt wird.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

1. Im Rahmen der Bauberatung wird auf alle erforderlichen Themen, so auch hinsichtlich der Kriminalprävention hingewiesen.

 

2. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB wird in Bebauungsplanverfahren seit einiger Zeit generell auch die Städtebauliche Kriminalprävention (SKP) des Landeskriminalamts um Stellungnahme gebeten.

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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