Drucksache - 1358/XX  

 
 
Betreff: Nachnutzung altes Pumpwerk Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.1.2016 folgenden Beschluss:

 

Drs.Nr. 1697/XIX

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für das ehemalige Pumpwerk in der John-Locke-Straße eine zukünftige Nutzung für betreute Wohnformen in Kombination mit Werkstätten verfolgt wird.“

 

 

Die BVV fasste außerdem auf ihrer Sitzung am 18.9.2019 den ergänzenden Beschluss:

 

Drs.Nr. 1358/XX

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt bei den zuständigen Stellen des Landes zu sondieren, welche Möglichkeiten zur Umnutzung des alten Pumpwerks Lichtenrade für soziale Zwecke des Bezirks bestehen.

Als Grundlage für weitergehende Beratungen soll der BVV bis März 2020 berichtet werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Grundstück des ehemaligen Pumpwerks Lichtenrade liegt im Geltungsbereich des Baunutzungsplans (BNP) in Verbindung mit der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln’58) als allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/2 (GRZ: 0,2, GFZ: 0,4) ausgewiesen. Es gilt die offene Bauweise mit einer Bebauungstiefe von 20m. Für das Grundstück gilt weiterhin der Bebauungsplan XIII- A vom 9.7.1971 (GVBl. 5.8.1971 S. 1234) sowie der Bebauungsplan 7-37Bi, festgesetzt am

13.06.2017 (GVBl. v. 24.6.17 S. 324), der für das Gebiet die zulässige Art der baulichen Nutzung auf die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23.01.1990 überleitet. Bei dem Gebäude des ehemaligen Pumpwerks handelt sich um ein Baudenkmal, welches derzeit leer steht.

 

Bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde im Jahr 2015 das Grundstück mit Vermarktungsperspektive in die Clusterung aufgenommen. Das Stadtentwicklungsamt hatte bei der damit zusammenhängenden planungsrechtlichen Abfrage durch die BIM auf den BVV-Beschluss – Drucksache 1697/XIX – hingewiesen („…Beschluss sieht vor, dass das Grundstück einem Träger zugeführt wird, der dort eine betreute Wohnform mit angeschlossener Werkstatt verwirklichen kann“).

 

Vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses Drs.Nr. 1358/XX hat sich das Stadtentwicklungsamt im Herbst 2019 bei der BIM über den aktuellen Sachstand erkundigt und telefonisch folgende Auskunft erhalten:

„In dem durch BIM betriebenen Verfahren kam es zu keiner aktiven Vermarktung. Da inzwischen die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin geändert wurde („Vergabe von Grundstücken nur im Wege der Erbbaupacht, kein Verkauf mehr von landeseigenen Grundstücken“) und sich bis dahin keine belastbare Veräußerungssperspektive ergaben hat, wurde der Vermarktungsvorgang am 24.10.2019 abgebrochen.“

 

Ergänzend wurde anschließend bei der BIM der aktuelle Bauzustand abgefragt. Die BIM gab die Auskunft, dass der Bauzustand des Gebäudes zwar kleinere Mängel aufweist (leichte Wanddurchfeuchtungen / kleinere Wasserschäden am Boden / tlw. Schäden der Innenraumdecke(n)), insgesamt aber als „OK“ beschrieben werden kann.

 

Das Grundstück sowie sich das darauf befindende Gebäude könnte daher grundsätzlich einer zukünftigen (Nach-)Nutzung für soziale Zwecke im Sinne der Drucksache 1358/XX zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt weist jedoch darauf hin, dass die BIM die Trägerschaft dafür nicht übernehmen wird.

 

 
 

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