Drucksache - 1309/XX  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum verbessern: Leihfahrräder und -E-Roller nur stationsgebunden zulassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
24.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen. dass Leih-Fahrräder und -E-Roller zukünftig nur noch mit stationsgebunden Ausleihe- und Rückgabestellen zugelassen werden. Die Stationen sollen gut sichtbar und in ausreichender Anzahl im Stadtgebiet ausgewiesen werden. Leihsysteme, bei denen die Fahrzeuge lose im öffentlichen Raum abgestellt werden können, sollen untersagt werden.

 

Ein entsprechendes Vergabeverfahren Von öffentlichen Standplätzen für E-Roller-Stationen möge durch die Senatsverwaltung durchgefühlt werden (in Anlehnung an die bereits erfolgte Vergabe der Flächen für Leihfahrräder an den Anbieter „Nextbike").

 

Systeme, die auf Stationen auf privaten Flächen basieren (z.B. Supermarktparkplätze), sollen dazu parallel gestattet werden soweit sie ebenfalls ausschließlich stationsgebunden funktionieren.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Aufgrund des BVV-Beschlusses vom 21.08.2019 habe ich mich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und erhielt von dort am 07.11.2019 folgende Antwort:

 

„…vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.09.2019. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es ein wichtiges Anliegen, dass Miet-E-Tretroller ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender genutzt werden.

Daher hat sie sich mit den Anbietern von Miet-E-Tretrollern in Berlin, der Polizeipräsidentin und den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln eine Reihe von Maßnahmen vereinbart, die die Sicherheit auf Gehwegen, die Vermeidung des Abstellens der Fahrzeuge an touristischen Hotspots u.a. betreffen

(https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.835394.php)

Der Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg, Drucksache 1309/XX vom

21.08.2019, dass Mietfahrräder und Miet-E-Tretroller zukünftig nur noch an stationsgebundenen Ausleih- und Rückgabestationen zugelassen werden sollen, widerspricht allerdings der aktuellen Rechtslage und kann daher nicht unterstützt werden.

 

Mietfahrzeuge (Mietfahrräder und Miet-E-Tretroller) sind in ihrer Anzahl bundesweit unbeschränkt für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen und bedürfen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wenn sie betriebsbereit sind und über die vorgeschriebenen Ausrüstungsteile verfügen, keiner Genehmigung.

 

Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Teilnahme am Straßenverkehr daher abschließend auf Bundesebene geregelt. Für eine Begrenzung von Zulassungen gibt es keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage und es können auch keine Vorgaben oder Bedingungen (Errichten von Stationen, Kaution) gemacht werden.

 

Ergänzend weise ich auf das beigefügte Schreiben meiner Verwaltung vom 13. September 2019 an die Bezirksämter hin, das in der Sitzung der Amtsleiter*innen Straße am 17. September 2019 angekündigt und versandt wurde. Um etwaige Behinderungen des Fußverkehrs auf Gehwegen zu minimieren, empfehle ich Ihnen, an den Örtlichkeiten Ihres Bezirks, wo es nötig erscheint, unter Berücksichtigung des übersandten Regelplans RP 375 Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrräder auf der Fahrbahn anzulegen.“

 

Unter diesen Voraussetzungen wird das Bezirksamt im I. Quartal 2020 die Anbieter zu einem runden Tisch mit dem Ziel freiwilliger Vereinbarungen einladen.

 

 
 

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