Drucksache - 0633/XX  

 
 
Betreff: Radverkehrs-Schutzstreifen für die Eschersheimer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.03.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
24.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die gefährliche Radfahrsituation in der westlichen

Eschersheimer Straße zunächst während der Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Kinder- und Frauenklinik zu entschärfen. Statt des notorisch von Autobesitzern ignorierten Halteverbots von 06:00h bis 20:00 Uhr sollte ein Fahrradschutzstreifen angelegt werden. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob ein Schutzstreifen nicht die dauerhaft der dortigen Verkehrssituation angemessene Lösung darstellt, da der dortige Radweg nicht heutigen Standards genügt.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Es wurden Kontrollen der Haltverbote durch den Außendienst vorgenommen. Leider können diese nicht in einer Häufigkeit erfolgen, die die tatsächliche Beachtung durchsetzen würde. Eine straßenverkehrsrechtliche Bearbeitung konnte aufgrund der bestehenden personellen Situation leider noch nicht erfolgen. Die Anregung wird jedoch geprüft werden.

 

Durch die Entstehung eines neuen Stadtquartiers in diesem Bereich sind An und –Abfahrten mit schweren Geräten bzw. von Fahrzeugen mit größeren Abmessungen notwendig. Diese haben verschiedene Schleppkurven, die eine breite Fahrbahn erforderlich machen. Aus diesem Grund wurde für die Zeit der Baustellenarbeiten ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Überwachung und Einhaltung der absoluten Haltverbote fällt in die Zuständigkeit des Außendienstes des Ordnungsamtes.

 

Mit dem in Rede stehenden Schutzstreifen für Radfahrende würde sich die Fahrbahnbreite weiter reduzieren. Die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge mit größeren Abmessungen würden dann durch die fahrzeugeigenen Schleppkurven in den Schutzstreifen hineinragen. Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die Situation vor Ort in Augenschein genommen und weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen mit den zu beteiligenden Dienststellen geprüft. 

 

 
 

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