Drucksache - 0590/XX  

 
 
Betreff: Sachgerechter, rechtskonformer und transparenter Umgang mit Kleinen Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ab dem 01.03.2018

 

  1. nach Eingang Kleiner Anfragen unverzüglich die sachliche Zuständigkeit zu klären und dem/ der Bezirksverordneten über das BVV-Büro Mitteilung über den Eingang, die Zuständigekit und den verbindlichen Beantwortungszeitpunkt zu machen;
  2. im Fall, dass die Beantwortungsfrist ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, den/ die Bezirksverordnete sogleich über das BVV-Büro um eine sachlich begründete Fristverlängerung zu bitten und einen neuen verbindlichen Beantwortungszeitpunkt zu nennen;
  3. im Fall der Nr. 2 bereits vorhandene Informationen in Form einer Teilbeantwortung zu geben.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich auf folgendes Vorgehen verständigt:

 

Das Büro der Bezirksbürgermeisterin klärt nach Übersendung der Kleinen Anfrage durch das BVV-Büro unverzüglich die sachliche Zuständigkeit und leitet die Kleine Anfrage mit Hinweis auf die Beantwortungsfrist von zwei Wochen (gemäß § 39 Abs. 2 GO der BVV) an das Büro der_des zuständigen Dezernent_in bzw. innerhalb der Abteilung der Bezirksbürgermeistein an den_die zuständige_n Ansprechpartner_in weiter.

 

Anschließend wird die_der Bezirksverordnete vom Büro der Bezirksbürgermeisterin über das BVV-Büro über die festgelegte Zuständigkeit sowie die gesetzte Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage informiert.

 

Die_der zuständige Dezernent_in sendet die Antwort schriftlich an das Büro der Bezirksbürgermeisterin. Die Bezirksbürgermeisterin zeichnet die Kleine Anfrage ab.

 

Anschließend wird die Antwort über das BVV-Büro der_dem anfragenden Bezirksverordneten zugesandt.

 

Sofern die Frist von zwei Wochen nicht eingehalten werden kann, teilt das Büro der_des für die Beantwortung zuständigen Dezernent_in dies mit einer entsprechenden Begründung unaufgefordert dem Büro der Bezirksbürgermeisterin mit. Das Büro der Bezirksbürgermeisterin informiert die_den anfragende_n Bezirksverordnete_n über das BVV-Büro mit der entsprechenden Begründung über die benötigte Fristverlängerung und teilt einen neuen Beantwortungszeitpunkt mit.

 

Sofern bereits Informationen zur Verfügung stehen, die Kleine Anfrage jedoch noch nicht abschließend beantwortet werden kann, kann eine Teilantwort verfasst werden.

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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