Drucksache - 0548/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Süden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Süden“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg wird beschlossen. |
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