Drucksache - 0477/XX
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, den Ausbau von Kita-Plätzen auch durch „Mobile Systembauten“ (MOKIB) zu unterstützen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie, zusätzlich zu den bisher benannten fünf Grundstücken im bezirklichen Eigentum, weitere Standorte für die Aufstellung von Systembauten für den Kitabetrieb zur Verfügung gestellt werden können. Dafür ist dem Jugendhilfeausschuss bis März 2018 die im Rahmen des SIKO-Verfahrens (soziale Infrastrukturkonzept) identifizierte Grundstücke vorzustellen, die für Kita-Bauten in Frage kommen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die notwendigen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens auf den Grundstücken Riemenschneiderweg 100/Prellerweg 5-7 bzw. Prellerweg 1-3 einzuleiten, um dort weitere 120 Kita-Plätze schaffen zu können.
Der BVV ist hierzu bis März 2018 zu berichten bzw. ein Zwischenbericht zu erstatten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das zusätzlich identifizierte und angemeldete Grundstück Erbendorfer Weg 13-15 (Marienfelder Grundschule) wurde von Seiten der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt zurückgestellt, da laut Aussage des bezirklichen Fachbereichs FM eine Aufstellung von Bauten an diesem Standort erst 2022 möglich ist, da bis dahin die aktuelle Schulbautätigkeit dieses nicht zu lässt.
Die darüber hinaus geprüften Grundstücke (s. a. Zwischenbericht Juni 2018) können innerhalb dieser Förderperiode (2017-2021) nicht mehr so weit vorbereitet und entwickelt werden, dass ein MOKIB-Antrag, sowie ein entsprechendes Bauvorhaben erfolgversprechend umzusetzen ist. In allen Fällen muss erst das entsprechende Planungsrecht geschaffen werden. Keines der Grundstücke ist im Fachvermögen des Jugendamtes und eine Klärung, ob eine Übernahme überhaupt möglich und sinnvoll ist steht noch aus, dazu sind weitere Gespräche Anfang März 2019 mit den Beteiligten und dem Stadtplanungsamt angedacht. Ggf. ist eine politische Entscheidung zu treffen wie mittel- bis langfristig mit diesen Flächen umzugehen ist.
Auch die Grundstücke, die im Siko-Konzept für Kita vorgesehen sind, werden aktuell anders genutzt, z.B. als Kleingartenanlagen. Das notwendige Planungsrecht für eine Nutzung als Kitafläche müsste erst geschaffen werden. Bisher ist das Siko-Konzept noch nicht beschlossen worden.
Das Jugendamt wird trotzdem weiterhin Grundstücke, die in Erfahrung gebracht werden, prüfen ob hier ggf. eine kurzfristige Realisierung eines Modularen Systembau für Kita möglich ist.
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