Drucksache - 0440/XX  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Mellener Straße durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
01.11.2017 
Fortsetzung der 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
29.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, durch welche Maßnahmen eine Verkehrsberuhigung auf der Strecke Löptener Straße - Mellener Straße Richtung Bahnhofstraße erreicht werden kann.

Zusätzlich soll das Bezirksamt beim zuständigen Polizeiabschnitt für mehr Geschwindigkeitskontrollen in dem benannten Gebiet werben, um gegen die akute Verkehrsgefährdung insbesondere von Kindern aus dem dort gelegenen Hort der Stadtindianer anzugehen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen können dort nicht greifen, wo durch mangelnde Verkehrsdisziplin die bestehenden Regelungen bereits ignoriert werden. Die Durchsetzung der hier angeordneten Tempobeschränkung obliegt der Polizei.

 

 
 

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