Zur Mitteilung bemerkt BV Ahlhoff u. a., dass diese sich nur
auf das Verfahren Schulhelferstunden aus den Schulorganisationsrichtlinien für
Schule beziehe, jedoch die Ausstattung darüber hinaus, Schulhelferstunden über
Eingliederungshilfen aus der Jugendhilfe, sei nicht berücksichtigt. Sie richtet
die Frage an die Schulaufsicht, wie über die Schulhelferstunden entschieden
werde und die Beratung der Eltern erfolge.
Herr Grötzner – Schulaufsicht – erklärt die
Thematik ausführlich.
Es schließt sich eine vertiefende Debatte über das Prozedere
der Bewilligung von Schulhelferstunden an, in der u. a. auch der Weg des
Klageverfahrens seitens der Eltern erörtert wird.
BV Ahlhoff bittet um eine aktualisierte Mitteilung zur
Kenntnisnahme – MzK -, die die Möglichkeiten, um Schulhelferstunden zu
erhalten, widerspiegelt.
BV Hackenberger spricht sich ebenfalls für eine aktualisierte
MzK aus und äußert sein Unverständnis über die Notwendigkeit eines Klageweges.
BV Ahlhoff bittet hinsichtlich dieser Thematik zur nächsten
Schulausschuss-Sitzung um Hinzuziehung eines Jugendamt-Mitarbeiters und die
Schulaufsicht, die Entwicklung aktuell darzustellen.
Herr Grötzner befürwortet eine unbedingte Klärung, zumal ihm
bekannt sei, dass die Abteilung Jugend keine schulischen Maßnahmen finanziere.
Die Vorsitzende fasst zusammen, sie werde sich mit dem
Jugendamt verständigen und die Thematik nochmals in der Dezember- oder
Januar-Sitzung auf die Tagesordnung setzen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.