Drucksache - 1147/XVIII
des
Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufhebung des
Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
7-25VE für die Grundstücke Ringstraße 27 und 43-66 sowie Teilflächen des
ehemaligen Gaswerks Mariendorf östlich der Privatstraße zwischen Ringstraße und
Lankwitzer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf Begründung
Anlass für die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-25VE war die Absicht der Polaris
Development GmbH & Co. KG auf den Teilflächen der Firmen Schindler und
GASAG auf ca. 11,5 ha Fläche eine Skihalle, eine Badelandschaft und
Entertainmenteinrichtungen mit dazugehörigen Freiflächen und Stellplatzanlagen
zu errichten. Das Bezirksamt hat am
17.07.2007 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-25VE
beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 27.07.2007 im Amtsblatt
für Berlin (ABl. Nr. 33, S. 2108). Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 02. Januar 2008
bis einschließlich 01. Februar 2008 im Amt für Planen, Genehmigen und
Denkmalschutz im Rathaus Schöneberg durchgeführt. Das Ergebnis der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Reduzierung des Geltungsbereiches wurden
am 10.06.2008 durch das Bezirksamt beschlossen. Mit Schreiben vom 13.05.2008
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1
BauGB frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde am
21.10.2008 durch das Bezirksamt beschlossen. Im weiteren Verfahren stellte
sich die Investorensuche als unüberbrückbares Hindernis heraus. Mit Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung vom 19.11.2008 (Drucks.Nr. 0870/XVIII) wurde das
Bezirksamt erstmalig ersucht, auf Grund einer nicht nachgewiesenen
Finanzierung, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 7-25VE einzustellen. Darauffolgend hatte der
Vorhabenträger im Ausschuss für Stadtplanung am 10.02.2009 die Gelegenheit
wahrgenommen, die Finanzierungsproblematik ausführlich darzulegen. Zusätzlich
bat er mit Schreiben vom 04.03.2009 darum, die Weiterbearbeitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 7-25VE bis Ende August 2009 ruhen zu lassen. Der Ausschuss für
Stadtplanung konnte dem Anliegen nicht folgen und hatte am 08.04.2009 der BVV
die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens bis zum 31.05.2009 empfohlen. Die
BVV folgte in seiner Sitzung am 29.04.2009 dieser Beschlussempfehlung und
fasste einen entsprechenden Beschluss. Das Bezirksamt hat daraufhin
ein Mitteilungsverfahren gemäß § 5 AGBauGB eingeleitet. Die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 09.06.2009 und die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Schreiben vom 04.06.2009 haben
der Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Mit der Einstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-25VE gelten die planungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes XIII-B 1 hinsichtlich der Nutzungsart
(Gewerbegebiet, Industriegebiet) und die Ausweisungen des Baunutzungsplanes
hinsichtlich des Nutzungsmaßes (Baustufe 6) fort. Im Geltungsbereich sind
weder Veränderungssperren gem. § 14 BauGB beschlossen noch sind Vorhaben im
Wege der Planreife gem. § 33 BauGB genehmigt worden, die der Einstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-25VE entgegenstehen könnten. Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S.
578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S 692). |
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