Drucksache - 2369/V  

 
 
Betreff: die Wahl und Berufung eines stimmberechtigten Mitglieds des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG in Verbindung mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB Vorsteher vom 12.02.2020
3. Beschluss vom 20.02.2020

 

Dem Jugendhilfeausschuss (JHA) gehören sechs Bürgerdeputierte als stimmberechtigte Mitglieder an.

Die Wahl und Berufung wird von der Bezirksverordnetenversammlung vorgenommen.

 

Zur Nachwahl der vakant gewordenen Stellvertretung der Position Jugendarbeit hat sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.02.2020 dem Aufruf des Jugendamtes folgend eine Kandidatin vorgestellt.

 

Der Jugendhilfeausschuss schlägt der BVV vor

 

Frau Shiva Saber Fattahy

von der Diakoniegemeinschaft Bethania gGmbH

Waldstraße 32, 10551 Berlin

 

zur Stellvertretung für Herrn Dirk Stiebritz zu berufen.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG);

§ 33 Abs. 5 und 6 BezVG

 

 

 

 

 
 

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