Drucksache - 2199/V
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.:
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2199/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren I-57-1 (Monbijou-Theater). Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren I-57-1 für das Flurstück 289 (teilweise), östlich der Monbijoustraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
A) Begründung: Das Planverfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans I-57-1 wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) weitergeführt. Vorgesehen ist eine zeitlich beschränkte Nutzungsfestsetzung „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Kultur“ gem. § 9 Abs. 2 BauGB, die die im Bebauungsplan I-57 bisherige festgesetzte Nutzung „öffentliche Parkanlage“ ersetzt. Die genaue Dauer der geplanten Nutzungsfestsetzung ist im Rahmen des Verfahrens noch zu ermitteln. Angedacht sind 10 bis maximal 15 Jahre. Nach Ablauf der zeitlich befristeten Kulturnutzung soll, wie bisher im Bebauungsplan I-57 festgesetzt, eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „öffentliche Grünanlage“ planungsrechtlich gesichert werden. Die BVV hat am 20.12.2018 den Antrag, DS 1615/V, beschlossen. Darin wird das Bezirks- Das Ringen um einen sinnvollen Theaterbetrieb an der Monbijoustraße auf den Flächen der HU hat gezeigt, dass eine politische Grundsatzentscheidung zur Nutzung dieses im gültigen B-Plan als Grünfläche ausgewiesenen Ortes herbeizuführen ist. Um in Abstimmung mit der HU zukünftig einen Theaterbetrieb auf baurechtlich klare Grundlage zu stellen, ist die Weiterführung des B-Planverfahrens I-57-1 angezeigt. Sofern eine Nutzung dieser Flächen im Sinne des Grünanlagengesetztes Vorrang haben soll, wird das Verfahren beendet.
B) Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 12.11.2019 Bezirksstadtrat Gothe Bezirksstadtrat Gothe
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