Drucksache - 2091/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2091/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2091/V)
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Einsatzzeiten der Mitarbeiter des Ordnungsamtes vermehrt an der Problematik des Nichteinhaltens der Schließzeiten für Außengastronomie im Weinbergsweg, dem Rosenthaler Platz und seiner Umgebung auszurichten im Rahmen von Schwerpunktaktionen. Dabei sollten
- Einsätze mit der Polizei abgestimmt werden und diese in Fällen entsprechender Einschätzung zur Begleitung hinzugebeten werden; - Einsätze und Kontrollgänge ab 22:15 Uhr von Polizei und Ordnungsamt stattfinden; - das Einpegeln und Eichen der Musikanlagen in den Räumen der Gastronomie-Einheiten und an deren Fenstern zur Straße geprüft werden; - das Abräumen oder Unbenutzbar-Machen der Außenbestuhlung nach 22 Uhr kontrolliert werden; - das Schließen der Fenster der Gastronomie-Einheiten in Richtung Wohnbebauung und gegenüberliegender Straßenseite kontrolliert werden; - Überschreitungen des Umfangs der Genehmigungen für die Gewerbetreibenden, zum Beispiel durch Live-Konzerte in Lokalen, die nur über eine Genehmigung für leise Hintergrundmusik verfügen, überprüft und geahndet werden.
Die Maßnahmen sollen rechtzeitig in die Einsatzpläne der Mitarbeiter und Dienstgruppen aufgenommen werden, damit eine Kontinuität in der Kontrolle gewährleistet werden kann. Die Einsätze sollen nachts regelmäßig über mehrere Wochen hinweg stattfinden, um dauerhafte Wirkung zu zeigen. Das Ordnungsamt soll den Bürgern eine erreichbare Telefonnummer bereitstellen und diese den Bürgern mitteilen, damit diese sich nach 22 Uhr direkt dorthin wenden können. Derzeit steht lt. Webseite nur eine Telefon-Nummer bis 21:45 Uhr zur Verfügung. Es muss eine ad-hoc-Streife/ Gruppe eingerichtet sein, um auch nach Ende der Kontrollgänge ein Wiederaufnehmen des Nachtbetriebs verhindern zu können.“ Das Bezirksamt hat am 22.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt Mitte von Berlin trägt den Grundgedanken des Beschlusses mit. Die gewünschten Punkte lassen sich jedoch nur in Teilen entsprechend der vorhanden personellen Ressourcen realisieren. Einsätze nach 22 Uhr sind nur am Freitag- sowie Samstagabend möglich. Die Wache des Außendienstes ist am Freitag und Samstag bis 23:45 Uhr erreichbar. Einsätze 15 Minuten vor Dienstschluss können nicht mehr angenommen werden, da den Kolleginnen und Kollegen die 15 Minuten Rüstzeit vor Ende der Dienstzeit zustehen. Das Eichen und Einpegeln von Musikanlagen erfolgt bereits jetzt in Folge von Beschwerdefällen. Der Wunsch nach Einsätzen am Weinbergsweg, die über mehrere Wochen gehen, kann auf Grund von Ressourcenmangel, weiterer Prioritätensetzung der BVV (z. B. Leopoldplatz, Tiergarten, Alexanderplatz), der Überwachung der Covid-19-Eindämmungsverordnung im öffentlichen Raum nicht realisiert werden zumal der Allgemeine Ordnungsdienst für den gesamten Bezirk Mitte von Berlin zuständig ist.
Nichtsdestotrotz wurden u.a. die Kontrollen von Läden und Gastronomiebetrieben auf Bitten der Anwohnendenschaft durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) verstärkt auch an Wochenenden sowie zur späten Abendzeit vorgenommen. Auch die Polizei ist unterstützend beteiligt und kontrolliert zunehmend in dem Bereich. Ebenso hat die BVG zugesagt, mehr Personal und Fremddienstleister einzusetzen, um die eigenen Hausregeln konsequent durchzusetzen. Ebenso wird derzeit die Möglichkeit einer allgemeinen Sperrzeitvorverlegung für sämtliche Gastronomiebetriebe in dieser Gegend in Erwägung gezogen. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Konsequenzen für die dortigen Gewerbetreibenden, befindet sich das Bezirksamt diesbezüglich jedoch noch im Dialog mit Anwohnenden und Anrainerschaft.
Eine genaue Auflistung der Einsätze der letzten sechs Monaten kann der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG A) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
Keine
Berlin, den 29.09.2020 |
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