Drucksache - 1986/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1986/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- Entwicklung einer Gemeinschaftsschule auf dem Standort Orthstraße 1 / Pank straße 70 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Auf dem Standort Orthstraße 1 / Pankstraße 70 wird eine Gemeinschaftsschule planerisch entwickelt. A) Begründung: Ausgangslage:
Am Standort Orthstraße 1 befindet sich die Albert-Gutzmann-Schule. Die Schulgebäude sind in einem baulichen Zustand, der aktuell nur den Abriss und anschließenden Neubau des Gebäudes zulässt. Dementsprechend wurden in der Anmeldung zur I-Planung 2019 bis 2023 die bereits vorhandenen Sanierungskosten gestrichen und durch die Anmeldung einer Neubaumaßnahme ersetzt.
Im Zuge des Neubaus der Albert-Gutzmann-Schule ist die Kapazitätserweiterung im Grundschulbereich um 1 Zug (144 Schulplätze) geplant. Der Förderschwerpunkt Autismus soll an diesem Standort weiter untergebracht werden.
Für den Standort Pankstraße 70 wurde mit der Drucksache 0734/V die Planung eines neuen Schulstandortes für eine Integrierte Sekundarschule beschlossen. Die Kosten für den Neubau wurden in der I-Planung 2019 bis 2023 weiter berücksichtigt.
Entwicklung einer Gemeinschaftsschule:
Beide Schulstandorte liegen auf einem Grundstück. Dadurch und durch die besondere Situation, dass alle Gebäudeteile des Doppelstandortes abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, ergibt sich die Möglichkeit, eine Gesamtbetrachtung des Geländes durchzuführen. Durch die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule lässt sich unter Betrachtung der Geländestruktur eine Lernatmosphäre entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler durch ihre gesamte Schulzeit begleitet.
Im Bezirk Mitte bestehen keine vergleichbaren Situationen, so dass die planerische Entwicklung dieser Schulform an diesem Standort erstrebenswert ist. Bei der Gelegenheit kann durch die Neustrukturierung zeitgleich eine 2 x 3 Felder Sporthalle geplant werden, die neben der Erfüllung der schulischen Bedarfe das Defizit in der Versorgung mit gedeckten Sportflächen mindert.
Die Möglichkeit der Entwicklung einer Gemeinschaftsschule auf diesem Standort wurde im Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2030/31 angelegt. Eine Entscheidung hierüber obliegt der Bezirksverordnetenversammlung.
Da von der an diesem Standort planerisch zu entwickelnden Schulform (hier: Gemeinschaftsschule) die Bedarfsträgerschaft und Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen sowie die konkreten Umsetzungsplanungen abhängig sind, wird mit dieser Vorlage – außerhalb des Prozesses zur Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2030/31 – um Entscheidung ersucht. Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher noch keine Aussagen zu konkreten Umsetzungsschritten und Zeitschienen möglich.
Ausblick:
Eine Festlegung und Entscheidung zur Zügigkeit erfolgt im weiteren Verfahren nach Abschluss erforderlicher Prüfungen. U.a. ist auf Grundlage des avisierten – bisher noch in der Erstellung befindlichen - Musterraumprogramms für Gemeinschaftsschulen zu prüfen, welche Räumlichkeiten auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Die vor der Gründung erforderlichen Anhörungen der schulischen Gremien (Bezirksschulbeirat und Schulkonferenz) erfolgt im weiteren Verfahren, nachdem die Planungen zur Standortentwicklung ausreichend Informationen für eine Einbindung ergeben haben.
B) Rechtsgrundlage: § 109 i.V. mit § 2, 76 (3) und § 111 Schulgesetz, § 12 Abs. 2 Nr. 10 und § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Aktuell sind in der bestehenden Investitionsplanung für den bestehenden Grundschulstandort der Albert-Gutzmann-Grundschule unter 3701/70204 Mittel in Höhe von 7.440.000 € (gezielte Zuweisung) etatisiert. Diese wurden bereits mit der aktuellen Anmeldung gestrichen und durch die Anmeldung von 40.000.000 € für einen Neubau unter 2710/70700 ersetzt (siehe Vorlage zur Beschlussfassung mit Drucksache Nr. 1767/V). Für den Oberschulteil, der bislang als ISS geplant ist, sind in der Investitionsplanung bereits 50.300.000 € unverändert etatisiert.
Abweichende Kosten für die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule an diesem Standort (noch in der Erstellung befindliches Musterraumprogramm für Gemeinschaftsschulen) können derzeit nicht beziffert werden.
Es gibt keine Änderungen bei den personalwirtschaftlichen Auswirkungen im Vergleich zu den bisherigen Planungen.
Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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