Drucksache - 1986/V  

 
 
Betreff: Entwicklung einer Gemeinschaftsschule auf dem Standort Orthstraße 1 / Pank straße 70
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsvorlage zur VzB BA vom 18.06.2019
2. Beschluss vom 20.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2019

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache Nr.: 1986/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

Entwicklung einer Gemeinschaftsschule auf dem Standort Orthstraße 1 / Pank straße 70

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Auf dem Standort Orthstraße 1 / Pankstraße 70 wird eine Gemeinschaftsschule planerisch entwickelt.

A)      Begründung:

Ausgangslage:

 

Am Standort Orthstraße 1 befindet sich die Albert-Gutzmann-Schule. Die Schulgebäude sind in einem baulichen Zustand, der aktuell nur den Abriss und anschließenden Neubau des Gebäudes zulässt. Dementsprechend wurden in der Anmeldung zur I-Planung 2019 bis 2023 die bereits vorhandenen Sanierungskosten gestrichen und durch die Anmeldung einer Neubaumaßnahme ersetzt.

 

Im Zuge des Neubaus der Albert-Gutzmann-Schule ist die Kapazitätserweiterung im Grundschulbereich um 1 Zug (144 Schulplätze) geplant.

Der Förderschwerpunkt Autismus soll an diesem Standort weiter untergebracht werden.

 

r den Standort Pankstraße 70 wurde mit der Drucksache 0734/V die Planung eines neuen Schulstandortes für eine Integrierte Sekundarschule beschlossen. Die Kosten für den Neubau wurden in der I-Planung 2019 bis 2023 weiter berücksichtigt.

 

Entwicklung einer Gemeinschaftsschule:

 

Beide Schulstandorte liegen auf einem Grundstück. Dadurch und durch die besondere Situation, dass alle Gebäudeteile des Doppelstandortes abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, ergibt sich die Möglichkeit, eine Gesamtbetrachtung des Geländes durchzuführen.

Durch die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule lässt sich unter Betrachtung der Geländestruktur eine Lernatmosphäre entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler durch ihre gesamte Schulzeit begleitet.

 

Im Bezirk Mitte bestehen keine vergleichbaren Situationen, so dass die planerische Entwicklung dieser Schulform an diesem Standort erstrebenswert ist.

Bei der Gelegenheit kann durch die Neustrukturierung zeitgleich eine 2 x 3 Felder Sporthalle geplant werden, die neben der Erfüllung der schulischen Bedarfe das Defizit in der Versorgung mit gedeckten Sportflächen mindert.

 

Die Möglichkeit der Entwicklung einer Gemeinschaftsschule auf diesem Standort wurde im Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2030/31 angelegt. Eine Entscheidung hierüber obliegt der Bezirksverordnetenversammlung. 

 

Da von der an diesem Standort planerisch zu entwickelnden Schulform (hier: Gemeinschaftsschule)  die Bedarfsträgerschaft und Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen sowie die konkreten Umsetzungsplanungen abhängig sind, wird mit dieser Vorlage außerhalb des Prozesses zur Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2030/31 um Entscheidung ersucht.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher  noch keine Aussagen zu konkreten Umsetzungsschritten und Zeitschienen möglich. 

 

Ausblick:

 

Eine Festlegung und Entscheidung zur Zügigkeit erfolgt im weiteren Verfahren nach Abschluss erforderlicher Prüfungen. U.a. ist auf Grundlage des avisierten bisher noch in der Erstellung befindlichen - Musterraumprogramms für Gemeinschaftsschulen zu prüfen, welche Räumlichkeiten auf dem Grundstück untergebracht werden können.

 

Die vor der Gründung erforderlichen Anhörungen der schulischen Gremien (Bezirksschulbeirat und Schulkonferenz) erfolgt im weiteren Verfahren, nachdem die Planungen zur Standortentwicklung ausreichend Informationen für eine Einbindung ergeben haben.

 

B)      Rechtsgrundlage:

§ 109 i.V. mit § 2, 76 (3) und § 111 Schulgesetz,

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 und § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Aktuell sind in der bestehenden Investitionsplanung für den bestehenden Grundschulstandort der Albert-Gutzmann-Grundschule unter 3701/70204 Mittel in Höhe von 7.440.000 € (gezielte Zuweisung) etatisiert. Diese wurden bereits mit der aktuellen Anmeldung gestrichen und durch die Anmeldung von 40.000.000 €r einen Neubau unter 2710/70700 ersetzt (siehe Vorlage zur Beschlussfassung mit Drucksache Nr. 1767/V). Für den Oberschulteil, der bislang als ISS geplant ist, sind in der Investitionsplanung bereits 50.300.000 € unverändert etatisiert.

 

Abweichende Kosten für die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule an diesem Standort (noch in der Erstellung befindliches Musterraumprogramm für Gemeinschaftsschulen) können derzeit nicht beziffert werden.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Es gibt keine Änderungen bei den personalwirtschaftlichen Auswirkungen im Vergleich zu den bisherigen Planungen. 

 

 

 

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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