Drucksache - 1884/V
Das Bezirksamt wird ersucht, mindestens einmal im Jahr eine zentrale Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige – im Amtsdeutsch „ordnungsbehördlich Bestattete“ – auszurichten. An diesem Tag soll den Verstorbenen gedacht werden, bei denen entweder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder die sich weigern, eine Beerdigung zu organisieren. Die Trauerfeier sollte gemeinsam mit Gesundheitsamt, den bezirklichen Friedhöfen und Ehrenamtlichen organisiert werden und offen sein für Angehörige, Freunde und anteilnehmende Bürger*innen.
Erledigungsfrist: 10.09.2019 |
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