Drucksache - 0942/II
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0942 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Ergänzung des Budgetierungsverfahrens durch Qualitätskriterien
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.08.2003 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (DS-Nr. II/0942):
„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den anderen Bezirken Berlins das Gespräch aufzunehmen mit dem Ziel, das bisher allein an quantitativen Kriterien orientierte Budgetierungsverfahren durch die Aufstellung von messbaren und verbindlichen Qualitätsstandards in der Produktkostenberechnung zu ergänzen.“
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die BVV hat im Juni 2004 einen Zwischenbericht des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen, in dem ausgeführt wurde, dass „zu den wesentlichen Zielen der Verwaltungsreform in Berlin zählte von Beginn an die Aufnahme des Qualitätsgedankens in den Prozess der Leistungserstellung in den Behörden.“ gehörte. „ Folgerichtig wurden in das Verwaltungsreform – Grundsätze - Gesetz (VGG) eine Reihe von Bestimmungen aufgenommen, die der Qualitätssicherung dienen.“
„Dem entsprechend beinhalten die Produktblätter, in denen die der Budgetierung zugrunde liegenden Produkte der Bezirke beschrieben sind,“... „auch Angaben zu den Qualitätszielen im Allgemeinen und zu den Qualitätsindikatoren im Besonderen. Gleichwohl ist es ständige Aufgabe der Produktmentorengruppen (Amtsleiter/innen, begleitende Controller/innen), für alle Bezirke einwandfrei messbare und für die jeweilige Produkterstellung und ihre Kosten wesentliche Mindestqualitäten zu vereinbaren und fortzuentwickeln.“
Mit den vom Bezirk unterstützten RdB- Beschlüssen 537/04; 843/05; 1047/06; 14/06 und 188/07 wurden den Produktmentorengruppen bzw. eigens gebildeten Arbeitsgruppen zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren Aufträge erteilt, für folgende Bereiche budgetierungswirksame Qualitätsmerkmale zu definieren:
Produktbereich Stadtbibliotheken, Musikschule (Produkt Musikunterricht); Produktbereich Bürgerservice und Produktbereich Förderung des Sports (Produkt Bereitstellung von Sportanlagen).
Dabei ist der RdB davon ausgegangen, dass jeweils ein Teil des Produktbudgets (10%) dafür verwendet werden könnten, um den Indikatoren gemäß den Erfüllungsgrad zu einer Umverteilung von Mitteln zu nutzen und damit Anstrengungen zur Erreichung einer definierten Qualität zu belohnen.
Die Aufträge konnten bis auf eine Ausnahme nicht erfüllt werden bzw. erarbeitete Vorschläge sind nicht realisiert worden.
Die Gründe dafür sind vielfältig, können aber pauschal so charakterisiert werden:
- Es steht nicht in Aussicht, dass die mit hohem Aufwand ermitteln Daten zur Produktqualität zu einer Erhöhung des Budgets führen könnten.
- In Form des kennzahlgestützten Planmengenverfahrens (z.B. für die Bibliotheksprodukte) besteht bereits ein, wenn auch anders begründetes, horizontales "Umverteilungsverfahren" zwischen Bezirken.
- Die Datenerhebung zur Qualitätsbewertung erfolgt ggf. mittels Kundenmonitoren. Dabei beziehen sich Ergebnisse aber weniger auf einzelne Produkte sondern betrachten Aspekte wie Wartezeiten, durchschnittliche Öffnungszeiten je Standort, durchschnittliche Kundenzahl je Standort, Gesamtzufriedenheit der Kunden etc. Diese Qualitätsindikatoren stellen keine revisionssicheren Daten zur Verfügung, die eine (Teil-) Budgetberechnung auf dieser Basis rechtfertigten, auch wenn zusätzliche Mittel (z.B. durch einen Innovationsfonds) zur Verfügung gestellt würden und insoweit keine Budgetumverteilung stattfände.
Lediglich für den Bereich der Musikschule – Produkt Musikunterricht – hat sich das Ergebnis des Auftrages so weit verdichtet, dass das Projektteam Budgetierung 2010 den Bericht einer Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Leiter/innen der Musikschulen zur erprobungsweisen Anwendung empfehlen konnte. Gleichwohl sind auch dort Zweifel an der Revisionsfestigkeit und Zielführung einiger Indikatoren laut geworden, wegen eines vergleichsweise geringen Umverteilungsvolumens aber zurückgestellt worden.
Das Verfahren befindet sich zur abschließenden Bewertung erneut in der Beratung im Rat der Bürgermeister.
Insgesamt ist festzustellen, dass trotz des nunmehr flächendeckenden Vorhandenseins von Qualitätsindikatoren in den Produktblättern der Ansatz einer Budgetierungswirkung Probleme birgt, die hinsichtlich der Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit der Indikatoren das normale Maß an Buchungsqualität und damit Budgetierungsfähigkeit weit überschreiten. Selbst die Begrenzung finanzieller Wirkungen hat nicht dazu geführt, dass sich die Bezirke auf einen qualifizierten Einstieg in die Problematik durchringen konnten.
Inzwischen hat auch eine Bewegung eingesetzt, die Qualitätssicherung und Qualitätsvergleichbarkeit über Zielvereinbarungen zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken sicherstellen soll. Beispielsweise sind dabei Zielvereinbarungen für die Bereiche Bürgerämter, Vermessungsämter, Sozialämter (Fallmanagement) zu nennen, die zum Teil mit Budgetanreizen verbunden sind, insgesamt aber die Beurteilung der qualitativen Wirkungen des aktuellen Ressourceneinsatzes ermöglich sollen. Es erscheint dem Bezirksamt daher eher angebracht, diesen Aspekt stärker in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken und die Qualitätsindikatoren vorrangig als Instrument eines bezirksinternen Zielvereinbarungscontrollings sowie eines produktbezogenen Benchmarkings zu nutzen.
Weitere Initiativen im Rat der Bürgermeister erscheinen nicht zielführend.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den ............2011
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin/ -rat |
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