Drucksache - 1826/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2019 Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200 Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:1826/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Erklärung des Einvernehmens zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e, § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Absatz 1a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk ungeahndet begangen wurden durch den Bezirk Pankow von Berlin. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e, § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Absatz 1a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk ungeahndet begangen wurden durch den Bezirk Pankow von Berlin durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, SenInnDS III B 2 Re, abgegeben wird.
A) Begründung: Hintergrund ist die beabsichtigte Änderung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeit im Land Berlin, im Sinne einer Zuständigkeitsverlagerung vom LKA Berlin an die Bezirke. Die Sinnhaftigkeit einer weitgehenden Bündelung dieser Aufgabe beim Bezirksamt Pankow wurde durch die erfolgreich durchgeführte Pilotierung der Teilregionalisierung (Ahndung der Ordnungswidrigkeiten) seit dem 01. September 2016 bestätigt.
Der Bezirk Pankow hat sich bereit erklärt, die sachliche und örtliche Zuständigkeit zur Durchführung der vorgenannten Aufgaben dauerhaft zu übernehmen.
B) Rechtsgrundlage Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz; § 8 Abs.1 Nr.1 Buchstabe d und e, § 8 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Nr. 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Abs. 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz; § 117 Abs.1 Nr. 1 der Handwerksordnung; § 145 Abs.1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung; § 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 19.03. 2019 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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