Drucksache - 1826/V  

 
 
Betreff: Erklärung des Einvernehmens zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e, § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Absatz 1a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 14
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 25.03.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksbürgermeister von Dassel

Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2019

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.:1826/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Erklärung des Einvernehmens zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e, § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Absatz 1a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk ungeahndet begangen wurden durch den Bezirk Pankow von Berlin.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e, § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Absatz 1a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk ungeahndet begangen wurden durch den Bezirk Pankow von Berlin durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, SenInnDS III B 2 Re, abgegeben wird.

 

A)    Begründung:

Hintergrund ist die beabsichtigte Änderung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeit im Land Berlin, im Sinne einer Zuständigkeitsverlagerung vom LKA Berlin an die Bezirke.

Die Sinnhaftigkeit  einer weitgehenden Bündelung dieser Aufgabe beim Bezirksamt Pankow wurde durch die erfolgreich durchgeführte Pilotierung der Teilregionalisierung  (Ahndung der Ordnungswidrigkeiten) seit dem 01. September 2016 bestätigt.

 

Der Bezirk Pankow hat sich bereit erklärt, die sachliche und örtliche Zuständigkeit zur Durchführung der vorgenannten Aufgaben dauerhaft  zu übernehmen.

 

 

B)    Rechtsgrundlage

Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz;

§ 8 Abs.1 Nr.1 Buchstabe d und e, § 8 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Nr. 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 im Zusammenhang mit Prüfungen nach § 2 Abs. 1a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;

§ 117 Abs.1 Nr. 1 der Handwerksordnung;

§ 145 Abs.1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung;

§ 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und  Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den  19.03. 2019

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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