Drucksache - 1788/V  

 
 
Betreff: Erweiterung der Anzeigepflicht bei Rattenbefall
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz, Schüler 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 12.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber den zuständigen Stellen beim Senat dafür einzusetzen, dass die Pflicht, dem Gesundheitsamt einen Befall mit Gesundheitsschädlingen (im Besonderen bezogen auf Rattenbefall) anzuzeigen, nicht mehr nur bei der betroffenen Person liegen möge, sondern dass auch die mit der Bekämpfung beauftragte Fachkraft (nach SchädlingsbekämpfungsV §1 (4) ) dem Gesundheitsamt Meldung über den Befall zu erstatten habe.

 

 

Begründung:

Die Zahl der Fälle von Rattenbefall steigt seit Jahren auch in Berlin-Mitte kontinuierlich an. Im Allgemeinen werden diese Zahlen anhand der Fälle ermittelt, die dem Gesundheitsamt von den pflichtigen Personen gemäß  SchädlingsbekämpfungsV §2 (1) gemeldet werden. Da es mit der Anzeige des Befalls und der Beauftragung einer Fachkraft jedoch noch nicht getan ist, sondern sich auch im Anschluss noch Pflichten und ggf. Kosten für die meldende Person ergeben, liegt die Vermutung nahe, dass dem Gesundheitsamt nicht jeder Fall gemeldet wird. Auch das Bezirksamt geht auf Anfrage von einer (nicht repräsentativen) Dunkelziffer von 5-10% (GA 1214/V). bzw. 40-50% (GA 1451/V) aus. Presseberichte verorten diese sogar bei 90%.

 

Um Gefahren vorbeugen, mögliche Risiken abschätzen, Gegenmaßnahmen einleiten und deren Wirksamkeit evaluieren zu können, ist eine systematische Erhebung realistischer Fallzahlen unumgänglich. Diese kann am ehesten gewährleistet werden, wenn die mit der Bekämpfung beauftragten Fachkräfte selber dem Gesundheitsamt diese Zahlen übermitteln.

 

 
 

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