Drucksache - 1772/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
II-83-1VE „Schill-/Kurfürstenstraße“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-keits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 22.02.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2019

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

II-83-1VE „Schill-/Kurfürstenstraße“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 beschlossen:

 

 

 

I.                                                               Der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-83-1VE für das Grundstück Kurfürstenstraße 72-74/Schillstraße 11-12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten ist aufgestellt.

II.                                                             Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

III.                                                           Für den Bebauungsplanentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

 

A)     Begründung:

Im Vorlauf zur Planaufstellung wurde ein umfangreiches bezirksübergreifendes Werkstattverfahren zur Evaluierung der baulichen Entwicklung des Kreuzungsbereichs Schillstraße/An der Urania und Kurfürstenstraße durchgeführt. Dies wurde der BVV im September 2018 vorgestellt (siehe Anlage 1).

 

Der Vorhabenträger Jahr Grundbesitz GmbH & Co.KG hat nun mit Schreiben vom 23.11.2018 einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für eine der vier Eckbereiche, für sein Grundstück Kurfürstenstraße 72-74 / Schillstraße 11-12, gestellt (siehe Anlage 2).

 

Das Bebauungsplanverfahren ist bei der zuständigen Senatsverwaltung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Mitteilung der Planungsabsicht angezeigt worden. Demnach wird das Verfahren nach § 6 Absatz 2 i.V. mit § 7 Absatz 1 AGBauGB und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

Zur Bestimmung der konkreten Baukonstellation wird parallel zu den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden ein Hochbauwettbewerb durchgeführt. Bis dessen Ergebnis feststeht kann in den frühzeitigen Beteiligungen nur eine vereinfachte Darstellung der künftigen Ziele des Bebauungsplans (siehe Anlage 3) vorgestellt werden. Hierbei wurden die Eckdaten aus dem Werkstattverfahren sowie erste gutachterliche Empfehlungen berücksichtigt.

 

Im Ergebnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens II-83-1VE ist die Festsetzung eines Büro-, Geschäfts- und Wohngebäudes in der Baukörperfestsetzung mit einer Geschossfläche von etwa 19.000 m² und einer Höhe von bis zu ca. 62 m beabsichtigt.

 

 

 

B)     Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 19.02.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

Anlagen: 

1)      Präsentation des Werkstattverfahrens bei der BVV am 26.09.2018

2)      Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 23.11.2018

3)   Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-83-1VE mit textlichen Festsetzungen vom 31.01.2019

 

 

 

 
 

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