Drucksache - 1734/V  

 
 
Betreff: Schließzeiten im Jugendamt Mitte verkürzen, kundenorientiert handeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUJugendhilfeausschuss
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.03.2019 
28. nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 12.02.2019
2. BE JHA vom 12.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beeinträchtigungen durch die Einführung einer neuen Software im Bereich Beistandschaft/ Beurkundung sowie Unterhaltsvorschuss auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

Dazu sollen mit der Senatsverwaltung Lösungen erarbeitet werden, die eine schnellere bzw. reibungslose Einführung/ Umsetzung der Fachsoftware ermöglicht und die Schließzeit auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich vermeidet.

Unter anderem soll geprüft werden, ob ein zeitweiser Parallelbetrieb von alter sowie neuer Fachsoftware möglich ist.

 

Desweiteren soll geprüft werden, ob die übergangsweise Nutzung des Verfahrens ersatzweise in/ durch einen anderen Bezirk möglich ist.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme eins BüDep, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Nein-Stimmen der BüDep, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD)

 

Begründung:

Es kann nicht im Sinn einer bürgerfreundlichen Verwaltung sein, dass durch die Einführung einer neuen Software die Verwaltung 5 Wochen „offline“ ist. Gerade im Bereich Unterhaltsvorschuss muss gewährleistet werden, dass die Leistungsgewährung uneingeschränkt gesichert ist, da der Ausfall von 2 oder mehr Monatsbeiträgen manche Anspruchsberechtigte vor große finanzielle Schwierigkeiten stellen kann. Zumal die Einführung einer neuen Software ein geplanter Vorgang ist, muss dieser so kurz und mit so wenig Einschränkungen wie möglich umgesetzt werden und darf nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.

 

 
 

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