Drucksache - 1611/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1611/V Mitte von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1611/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Spielplatzkommission zur breiteren und zusätzlichen Nutzung von Spiel- und Bewegungsflächen zu prüfen, welche konkreten Rechtsvorschriften dem entgegenstehen und welche (z. B.: Spielplatzgesetz; DIN-Vorschriften) angepasst werden müssen, um die im Positionspapier vorgeschlagenen Vorstellungen auch vollumfänglich umsetzen zu können.
Das Bezirksamt hat am 24.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Neben den technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerken und Rundschreiben gem. ABAU Formular IV 405.HF (siehe Anhang) sind die folgenden Normen maßgeblich:
- Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (KISpPIG BE) - DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb - DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum - DIN 33942 – Barrierefreie Spielplatzgeräte - DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - DIN EN 1177 – Stoßdämpfende Spielplatzböden - DIN EN 14974 – Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten - DIN EN 15312 – Frei zugängliche Multisportgeräte - DIN EN 15567 – Sport- und Freizeitanlagen – Seilgeräte - DIN EN 17210 - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen; Deutsche Fassung EN 17210:2021 - DIN 17210 – Europäische Norm zum barrierefreien Bauen - DIN EN 12572 – Künstliche Kletteranlagen, Teile 2-3 - DIN EN 16899 – Sport- und Freizeitanlagen – Parkoureinrichtungen - DIN EN 16630 – Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich
Die Ansätze des Positionspapiers der Spielplatzkommission aus 2018 finden bereits seit Jahren Eingang in die Spielplatz- und Freiflächenplanung. Die genannten Normen werden in diesem Zusammenhang nicht als behindernd oder änderungsbedürftig eingeschätzt. Vielmehr führen unzureichende Ressourcen bei den Unterhaltungsmitteln und begrenzte Flächenverfügbarkeit zu Abstrichen bei der Umsetzung. A) Rechtsgrundlage: SGB VII, AG KJHG, BezVG §36 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den 24.10.2023 Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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