Drucksache - 1530/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1530/V
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über
Transparenz beim Thema Hygienekontrollen. Höchste Zeit für „Smileys“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1530/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, die die Einführung von „Smileys“ oder ähnlichen Formen von Transparenz nach Lebensmittel- bzw. Hygienekontrollen in Restaurants, Hotels, Verkaufsstellen für Lebensmittel usw. ermöglicht.
Das Bezirksamt hat am 16.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit dem BVV-Beschluss Nr. 1530/V soll das Bezirksamt ersucht werden, sich gegenüber dem Berliner Senat für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, die die Einführung von „Smileys“ oder ähnlichen Formen von Transparenz nach Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben ermöglicht. Ein solches Ersuchen ist aus Sicht des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nicht erforderlich, da dieses Anliegen bereits auf Bundesebene diskutiert wird und vor Kurzem hierzu eine Gesetzesänderung beschlossen wurde:
„Der Bundesrat hat am 14.03.2019 für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in einer vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung gestimmt. Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Für die Annahme des Entwurfes stimmten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglicht und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festgeschrieben werden. Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen reichten jeweils einen Antrag ein, womit zudem eine Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung eines „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben geschaffen werden sollte. Die Anträge wurden nur von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.“ (Quelle: Internet-Angebot des Deutschen Bundestages)
Weiterführende Informationen aus den Ausschüssen sowie der Beschluss vom 14.03.2019 sind unter folgenden Links erhältlich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a10_Ernaehrung_Landwirtschaft/anhoerungen/oea-lfgb-am-18-02-2019-592486 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-lebensmittelgesetzbuch-628426
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, .16.04.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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