Drucksache - 1489/V  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung wirkungsvoll bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBürgerdienste und Wohnen
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen
29.11.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
31.01.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
28.02.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
28.03.2019 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen gegenstandslos   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag SPD+CDU vom 16.10.2018
3. Antrag SPD+CDU vom 16.10.2018
4. BE BüdWohn vom 28.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Strukturen im Amt für Bürgerdienste zu überprüfen und umgehend dahingehend anzupassen, dass die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes tatsächlich realisiert werden kann. Das verantwortliche Stadtratsmitglied soll weiterhin über das Vorgehen im zuständigen Fachausschuss in einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt berichten und Fortschritte mit diesem beraten.

Entscheidende Schwachstellen sind zu analysieren und Strategien zur Abhilfe zu entwickeln.

 

Soweit weitere Schritte wie Klärungen, Änderungen und Anpassungen von Gesetzes- oder Verordnungstexten und dergleichen erforderlich sind, wird dem Bezirksamt empfohlen sich bei den zuständigen Stellen für die notwendigen Schritte einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum Abschluss der Reorganisationsbemühungen alle 3 Monate mit Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht) zu berichten, erstmals zur BVV im Januar.

 

Begründung:

 

Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum ist eines der zentralen politischen Herausforderungen.   Zur Verhinderung und Vermeidung von ungerechtfertigtem Leerstand hat das Land Berlin das Zweckentfremdungsverbotsrecht geschaffen und mit den ersten Erfahrungen dann Anfang dieses Jahres aktualisiert. Der Erfolg hängt nun entscheidend von der bezirklichen Ebene ab, insbesondere davon, dass Strukturen, Abläufe und Ressourcen optimal gewählt sind, damit diese bezirkliche Aufgabe bestmöglich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden kann. Einige Monate nach der Überarbeitung des Zweckentfremdungsrechts, jedoch noch einige Monate vor den Haushaltsberatungen ist es der richtige Zeitpunkt, genau hinzusehen und die gegenwärtigen Ressourcen, Abläufe und Strukturen auf ihre Wirksamkeit und Optimierungspotential zu überprüfen.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 
 

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