Drucksache - 1477/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1477/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Erläuternde Zusatzschilder zur geschichtlichen Aufklärung unter Straßen-namensschilder Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1477/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Straßenschilder im Bezirk, die nach Personen benannt wurden, mit einem Zusatzschild versehen werden können.
Hierzu soll das Bezirksamt in einer ersten Prüfung darlegen, wie viele Straßenschilder in Berlin-Mitte hiervon betroffen sein würden und in welchem Zeitraum mit einer Umsetzung gerechnet werden kann und welche Kosten entstünden.
Das Bezirksamt hat am 16.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im Bezirk Mitte gibt es entsprechend einer durchgeführten Ermittlung derzeit 339 Straßen, die nach Personen benannt wurden. Davon sollten gemäß den hier zur Verfügung stehenden Unterlagen bereits 89 Straßen mit entsprechenden Erläuterungsschildern/ Biographietafeln ausgestattet sein.
Die übrigen 250 Straßen können gemäß den Vorgaben der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 5 des Berliner Straßengesetzes mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet werden, wenn die Bedeutung des Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist.
Da gemäß der o.g. AV die Anbringung von Erläuterungstafeln nur einseitig am Anfang und am Ende einer Straße erfolgen soll (bei längeren Straßen sind weitere Erläuterungsschilder zulässig), kann die notwendige Mindestschildermenge mit ca. 500 Stück beziffert werden.
Die Kosten für diese zu beschaffenden Schilder, das notwendige Montagematerial sowie die eigentliche Anbringung vor Ort werden derzeit mit ca. 80,- € pro Standort kalkuliert.
Daraus ergibt sich ein theoretischer Mindest-Investitionsbedarf von ca. 40.000,- € für die Ausrüstung aller bisher nicht mir Erläuterungstafeln versehenen Straßen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler
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