Drucksache - 1446/V
(Text liegt vor)
Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste Telefon: 23700 Amt für Bürgerdienste Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1446/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mitte 01 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Frau Carola Krüger 10119 Berlin
wird zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 01 für fünf Jahre gewählt. A) Begründung: Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) werden bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre Schiedsamtsverfahren als vor- bzw. außergerichtliche Verfahren durchgeführt. Diese Aufgaben werden von ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Gem. §3 BlnSchAG wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk. Die gewählte Schiedsperson bedarf dann der Bestätigung durch die Präsidentin des Amtsgerichts, in deren Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt. Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
Für den Schiedsamtsbezirk 01 war seit 1994 Herr Andre Fechner, geb. 1962, als ehrenamtlicher Schiedsmann tätig. Herr Fechner hat wegen Fortzugs aus Berlin sein Amt niedergelegt und wurde im März 2018 von der Präsidentin des Amtsgerichtes Mitte entpflichtet.
Zur Nachbesetzung wurde ab 30.4.2018 auf der Internetseite des Bürgeramtes des BA Mitte im Internet geworben:
„Für die Bürger*innen im Bezirk Mitte wird eine neue Schiedsfrau, ein neuer Schiedsmann gesucht! Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und sollen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beitragen. Auch in bestimmten Delikten des Strafrechts können sie tätig wer-den. Sie führen Schlichtungs- und Sühneverhandlungen. Im Bundesland Sachsen und einigen Schweizer Kantonen lautet ihre – die Aufgabe recht gut beschreibende – Amtsbezeichnung auch heute noch „Friedensrichter“. Dies gilt auch, wenn Schiedspersonen in Berlin keine Urteile aussprechen, sondern versuchen, mit den streitenden Parteien zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. In unserem Bezirk Mitte von Berlin arbeiten 6 ehrenamtliche Schiedsfrauen und –männer. Der Schiedsamtsbezirk 1 ist nunmehr neu zu besetzen. Der Schiedsamtsbezirk 1 umfasst im Wesentlichen das Kerngebiet von Mitte um das Oranienburger Tor, den Hackeschen Markt, die Friedrichstraße, über die Bernauer Straße bis zur Bezirksgrenze zu Pankow hin.
Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Juristische Vorkenntnisse wären ebenso wie eine Mediatoren-Ausbildung hilfreich, sind aber keine Voraussetzung für die Ausübung eines Schiedsamtes. Sehr wichtig ist eine gereifte Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz und Engagement und bestem mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch. Die rechtliche Voraussetzung, dass Schiedsperson nicht werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht, ist selbstverständlich. Die neue Schiedsperson soll im Bezirk Mitte wohnen, das 30. Lebensjahr überschritten und das 71. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Der ehrenamtliche Aufwand wird von der Stadt mit monatlich 48,57€ ausgeglichen, die Arbeit durch Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. gefördert.
Wenn Sie sich nicht selber in dieses wichtige und interessante Amt einbringen können: bitte werben Sie in Ihrem persönlichen Umkreis für diese Aufgabe.
Bewerbungen für das Ehrenamt sollten bis 31. Mai 2018 an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Bürgerdienste, BüD 1 900, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, oder E-Mail: wahlamt@ba-mitte.berlin.de gerichtet werden. Dort werden auch weitere Auskünfte zum Schiedsamt erteilt (Herr Siller, Rufnummer: 9018-44510).“
Anfang Juni 2018 lagen uns 2 Interessenbekundungen vor: 1. Frau Kati Albert, geb. 1961, whf. 10557 Berlin 2. Frau Carola Krüger, geb. 1953, whf. 10119 Berlin
In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen, Herrn Lemke, wurden beide Interessentinnen mit 3-wöchigem Vorlauf zu einem Vorstellungsgespräch am 14. August 2018 ab 10:00 Uhr ins Rathaus Mitte mit dem Leiter des Bürgeramtes, Hr. Rinner, dem Leiter des Wahlamtes, Hr. Siller, sowie dem Vorsitzenden des Berliner Landesverbandes des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Frauen e.V. (BDS), Hr. Zimmermann, eingeladen. Die Interessentin zu 2. bestätigte die Einladung, die Interessentin zu 1. bat wegen längerer Reise im August um Ersatztermin, dieser wurde in Abstimmung mit ihr auf den 30.7.18, 9:30 Uhr festgelegt.
Beide Interessentinnen erschienen zum jeweiligen Einzelgespräch gut vorbereitet, pünktlich und hoch interessiert. Mit jeweils gleichlautenden Fragen wurden Beweggründe und Motivation, Mediations- und Rechtserfahrung und Vorstellungen zur Tätigkeit als Schiedsperson angesprochen.
Beide Bewerberinnen erfüllen die gesetzlichen Kriterien für Schiedspersonen, vermitteln eine persönliche Kompetenz zu Gesprächsführung und haben in unterschiedlicher Ausprägung bereits Erfahrungen als Mediatorin.
Deutlich über den vom Berliner Schiedsamtsgesetz formulierten Anforderungs-Rahmen hinaus zeichnet sich die Interessentin zu 2., Frau Krüger, durch eine bereits 9-jährige Tätigkeit bis 2017 als Schiedsfrau in Düsseldorf aus. Die ehrenamtliche Tätigkeit dort endete wegen ihres Umzuges zurück in ihre ursprüngliche Heimatstadt Berlin. Sie hat alle vom BDS angebotenen Fortbildungskurse bereits absolviert und in Düsseldorf bereits über 130 Schiedsverfahren erfolgreich durchgeführt. Zusätzlich hat sie ihre außergewöhnliche Fachkompetenz als Expertin in den monatlichen Düsseldorfer Rundfunksendungen zu Fragen von Nachbarschaftsrecht und Nachbarschaftsstreitigkeiten eingesetzt. Frau Krüger ist nach übereinstimmender Einschätzung des Auswahlgremiums durch ihre un-gewöhnliche theoretische Qualifikation und ihre langjährige praktische Erfahrung, gepaart mit der festgestellten überdurchschnittlichen Gesprächsführungs-Kompetenz bestens und objektiv besser als die Interessentin zu 1. für die Arbeit als ehrenamtliche Schiedspersonen geeignet.
Die Bewerbungsunterlagen mit den pers. Daten, Lebensläufen etc. von allen Interessenten liegen dem Wahlamt vor und sind für die Mitglieder der BVV dort einsehbar. B) Rechtsgrundlage: § 16c i.V.m. § 36 BezVG § 3 Berliner Schiedsamtsgesetz C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 48,57 €.
keine Berlin, den 02.10.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer
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