Drucksache - 1445/V  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2019/20 – Anpassung des Straßenverzeichnisses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.10.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:         10.2018

Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:           33900

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1445/V

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2019/20 – Anpassung des Straßenverzeichnisses

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am 02.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

 

Für die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte gilt das am 21.08.2018 vom Bezirksamt beschlossene Straßenverzeichnis in der korrigierten Fassung vom 18.09.2018.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hat am 21.08.2018 die Änderung der Einschulungsbereiche für das Schuljahr 2019/20 inkl. Straßenverzeichnis (Stand 15.08.2018) beschlossen.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Anmeldungen für das kommende Schuljahr fiel auf, dass im beschlossenen Straßenverzeichnis nicht alle Straßenzüge vollständig abgebildet waren und nicht in jedem Fall die Abgrenzung zu den Nachbarbezirken erfolgt ist. Die Exerzierstraße wurde dem korrekten Einschulungsbereich (ESB 5) aber einer falschen Schule zugeordnet.

 

Das Straßenverzeichnis war daher zu vervollständigen bzw. zu anzupassen.

 

Eine Veränderung der Einschulungsbereiche geht damit nicht einher.

 

 

Da keine Veränderungen der Einschulungsbereiche vorgenommen wurden, sondern lediglich das Straßenverzeichnis korrigiert wurde, waren Anhörungen des Bezirksschulbeirates sowie der Schulkonferenzen nicht erforderlich.

 

Anlage 1: Straßenverzeichnis, Stand 18.09.2018

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 109 (2) i.V. m. §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1) 

 

§ 36 (2) BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 02.10.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek


 
 

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