Drucksache - 1348/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Aufstellungsbeschlüsse zu den bisherigen Beobachtungsgebieten für soziale Erhaltungssatzungen im Ortsteil Tiergarten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1348/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, für die bisherigen Beobachtungsgebiete - Körnerstraße - Lützowstraße - Beusselkiez - Lübecker Straße - Thomasiusstraße umgehend Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu fassen, die Gebiete als Milieuschutzgebiete festzusetzen und eine schnellstmögliche Veröffentlichung im Amtsblatt sicherzustellen. Bei der Bearbeitung von Bauanträge sind die „Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezfischen Mietspiegel“ gemäß der BVV-Beschlüsse DS 2695/IV & DS 0313/V anzuwenden.
Das Bezirksamt hat am 09.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Umsetzung des Ersuchens der BVV kann nicht erfolgen.
Begründung: Die im BVV Beschluss genannten Gebiete sind Planungsräume (PLR) und stimmen nur teilweise mit den im Grobscreening ausgewiesenen Verdachts- und Beobachtungsgebieten überein. -Körnerstraße der PLR wurde komplett als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann. -Lützowstraßeder PLR wurde bis zur Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße (ehemals Einemstraße) als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann. -Beusselkiez der PLR war bis auf den südlichen Bereich (Block nördlich und südlich der Erasmusstr.) als Verdachtsgebiet ausgewiesen. Das eingeschränkte Untersuchungsgebiet wurde vertiefend untersucht und ist Teil des festgesetzten sozialen Erhaltungsgebietes Waldstraße. -Lübecker Straße der PLR war als Verdachtsgebiet ausgewiesen. Das Verdachtsgebiet wurde vertiefend untersucht und die Wohngebäude im PLR (ausge-
nommen wurden das Gelände des Krankenhauses Moabit und das Schultheiß-areal) sind Teil des festgesetzten sozialen Erhaltungsgebiets Birkenstraße. -Thomasiusstraße der PLR wurde zwischen Paulstr. und Thomasiusstraße als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann. Im Grobscreening wurde festgestellt, dass die erhobenen und ausgewerteten Sekundärdaten nicht immer der gesamten Planungsraum (PLR) betreffen und somit eine vertiefende Untersuchung des gesamten PLR rechtfertigen würden. In den betreffenden PLR wurde die Gebietsabgrenzung nach zusätzlichen Ortsbegehungen vorgenommen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass nachdem ein Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet gefasst und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, lediglich die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB erfolgen kann. Eine in dem BVV Beschluss 1348/V geforderte Bearbeitung von Bauanträgen unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB, speziell der Prüfung der Einhaltung Verordnungsmieten (gebietsspezfischen Mietspiegel) kann nicht erfolgen. Dies kann erst nach in Kraft treten (Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt) einer sozialen Erhaltungsverordnung erfolgen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 09.10.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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