Drucksache - 1348/V  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschlüsse zu den bisherigen Beobachtungsgebieten für soziale Erhaltungssatzungen im Ortsteil Tiergarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne vom 20.06.2018
2. Beschluss vom 21.06.2018
3. VzK vom 09.10.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1348/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Aufstellungsbeschlüsse zu den bisherigen Beobachtungsgebieten für soziale Erhaltungssatzungen im Ortsteil Tiergarten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1348/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die bisherigen Beobachtungsgebiete

- Körnerstraße

- Lützowstraße

- Beusselkiez

- Lübecker Straße

- Thomasiusstraße

umgehend Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB

zu fassen, die Gebiete als Milieuschutzgebiete festzusetzen und eine schnellstmögliche

Veröffentlichung im Amtsblatt sicherzustellen.

Bei der Bearbeitung von Bauanträge sind die „Genehmigungskriterien für Umsetzung der

Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der

gebietsspezfischen Mietspiegel“ gemäß der BVV-Beschlüsse DS 2695/IV & DS 0313/V

anzuwenden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Umsetzung des Ersuchens der BVV kann nicht erfolgen.

 

Begründung:

Die im BVV Beschluss genannten Gebiete sind Planungsräume (PLR) und stimmen nur teilweise mit den im Grobscreening ausgewiesenen Verdachts- und Beobachtungsgebieten überein.

-Körnerstraße der PLR wurde komplett als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann.

-Lützowstraßeder PLR wurde bis zur Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße (ehemals Einemstraße) als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann.

-Beusselkiez der PLR war bis auf den südlichen Bereich (Block nördlich und südlich der Erasmusstr.) als Verdachtsgebiet ausgewiesen. Das eingeschränkte Untersuchungsgebiet wurde vertiefend untersucht und ist Teil des festgesetzten sozialen Erhaltungsgebietes Waldstraße.

-Lübecker Straße der PLR war als Verdachtsgebiet ausgewiesen. Das Verdachtsgebiet wurde vertiefend untersucht und die Wohngebäude im PLR (ausge-

 

 

nommen wurden das Gelände des Krankenhauses Moabit und das Schultheiß-areal) sind Teil des festgesetzten sozialen Erhaltungsgebiets Birkenstraße.

-Thomasiusstraße der PLR wurde zwischen Paulstr. und Thomasiusstraße als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Die vertiefenden Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass eine Festsetzung (BA-Beschluss) Anfang Oktober erfolgen kann.

Im Grobscreening wurde festgestellt, dass die erhobenen und ausgewerteten Sekundärdaten nicht immer der gesamten Planungsraum (PLR) betreffen und somit eine vertiefende Untersuchung des gesamten PLR rechtfertigen würden. In den betreffenden PLR wurde die Gebietsabgrenzung nach zusätzlichen Ortsbegehungen vorgenommen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass nachdem ein Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet gefasst und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, lediglich die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB erfolgen kann.

Eine in dem BVV Beschluss 1348/V geforderte Bearbeitung von Bauanträgen unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB, speziell der Prüfung der Einhaltung Verordnungsmieten (gebietsspezfischen Mietspiegel) kann nicht erfolgen. Dies kann erst nach in Kraft treten (Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt) einer sozialen Erhaltungsverordnung erfolgen.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 09.10.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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