Drucksache - 1252/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1252/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Bezirkliche offene Mieterberatung schaffen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1252/V):
Das Bezirksamt wird ersucht,
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen zur Erweiterung einer offenen bezirklichen Mieterberatung - gemäß der Beschlusslage des Abgeordnetenhauses zur DS 18/0305 zu „Beratung und Schutz für Mieterinnen und Mieter in Berlin verbessern“ in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen des „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021“ - zu schaffen.
Das Bezirksamt hat am 21.03.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 legte mit seiner verbindlichen Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Mitte von Berlin den Grundstein, die offene Mieterberatung im Bezirk weiterzuführen und auszubauen. Ziel ist es, den Mieterinnen und Mietern eine Mieterberatung vorzugsweise von mietrechtserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten anzubieten. Die Zuständigkeit für die Organisation der offenen Mieterberatung obliegt seitdem dem Amt für Bürgerdienste.
Die Mieterberatung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Mitte im Umfang von 2 Stunden/Woche wurde seit 2002 zunächst in den Räumen der Bürgerämter Tiergarten und Wedding angeboten und durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte aus den regulären Haushaltmitteln. Zunächst durch BfsS – Büro für stadtteilnahe Sozialplanung GmbH später durch die asum GmbH – Angewandte Sozialforschung und urbanes Management. Ab dem 01.11.2018 wurde die Mieterberatung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Mitte im Umfang von 2 Stunden/Woche durch die asum GmbH ausschließlich in den Räumen des Bürgeramtes Tiergarten angeboten, Ab 20.08.2020 fand die Mieterberatung telefonisch für 2 Stunden/Woche statt, dann ab Mai 2021 telefonisch für 4 Stunden/Woche. Seit Januar 2022 befindet sich die Mieterberatung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger des Bezirks nunmehr am Standort des Bürgeramtes in der Klosterstr. 71 und bietet eine Präsenzberatung an. Die Beratung erstreckt sich auf allgemeine Mietrechtsfragen, Fragen zu Betriebskostenabrechnungen und zu Modernisierungsabsichten der Vermietenden.
Zur Umsetzung der Beschlusslage aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 hat der Bezirk Mitte darüber hinaus mit verschiedenen Berliner Mieterorganisationen weitere Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen und mietrechtskundige Rechtsanwälte zur Mieterberatung beauftragt. Der Umfang der offenen Mieterberatung wird regelmäßig jährlich überprüft und die Beauftragung bedarfsgerecht angepasst.
Ab 01.11.2018 wurde eine offene Mieterberatung für Mieterinnen und Mieter im Bezirk Mitte durch den Berliner Mieterverein e. V. an verschiedenen Standorten angeboten und durchgeführt:
• 2 Stunden/Woche in den Räumen des Stadtteilzentrums „Kreativhaus“ /Träger „Kreativhaus e. V. (montags 17:00 bis 19:00 Uhr), ab Mai 2021 erweitert auf 4 Stunden/Woche (montags von 15:00 bis 19:00 Uhr)
• 2 Stunden/Woche in den Räumen des Stadtteilzentrum „Stadtschloss Moabit“ /Träger „Moabiter Ratschlag“ (mittwochs 16:00 bis 18:00 Uhr), ab Mai 2021 erweitert auf 4 Stunden/Woche (mittwochs 14:00 bis 18:00 Uhr), ab September 2021 3 Stunden/Woche (mittwochs 15:00 bis 18:00 Uhr-aus organisatorischen Gründen am Beratungsstandort-)
• 2 Stunden/Woche telefonische Beratung, die über das Bürgeramt Wedding angefragt werden kann (donnerstags 16:00 bis 18:00 Uhr), ab März 2020 erweitert auf 4 Stunden/Woche (neue Beratungszeit: donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr)
Zum 19.03.2020 sollte die offene Mieterberatung für Mieterinnen und Mieter auch mit 4 Stunden/Woche in den Räumen des Rathauses Mitte (donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr) angeboten werden, vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), dem sog. Mietendeckel, am 23.02.2020. Zu der Beratungsleistung kam es aufgrund der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden Lockdowns nicht mehr. Auf Grund der Pandemie war ab 17.03.2020 die bezirkliche offene Mieterberatung generell in allen Beratungsstandorten des Berliner Mieterverein e. V. ausgesetzt. Dafür wurde für das Rathaus Mitte ab dem 23.04.2020 eine telefonische offene Mieterberatung durch eine Rechtsanwältin angeboten. Die gleiche Regelung, nämlich telefonische offene Mieterberatung durch einen Rechtsanwalt, wurde ab dem 6.5.2020 anstelle der offenen Mieterberatung für das Bürgeramt Wedding getroffen.
Ab 01.01.2019 wird auch eine offene Mieterberatung für Mieterinnen und Mieter im Bezirk Mitte im Umfang von 3 Stunden/Woche durch den Mieterschutzbund Berlin e. V. in den Räumen des Mehrgenerationenhauses im Kiez Zentrum Villa Lützow durchgeführt. Die Beratung erstreckt sich auf allgemeine Mietrechtsberatung, Kündigungsschutzberatung, Fragen zu Betriebskostenabrechnungen sowie Verweis an andere Stellen. Auf Grund der Corona-Pandemie war ab 17.03.2020 die bezirkliche offene Mieterberatung im Kiez Zentrum Villa Lützow zunächst ausgesetzt und wurde nach den Sommerschulferien am 11.08.2020 wiederaufgenommen. Die Beratungstermine werden am Beratungsstandort vergeben. Seit Mai 2021 wurden die Beratungszeiten auf 4 Stunden/Woche erweitert (dienstags 14:00 bis 18 Uhr).
Der Bezirk Mitte bewirbt auf seiner Internetseite > Amt für Bürgerdienste > Bürgeramt > Renten- und Mieterberatung > die Mieterberatung offensiv. Der Internetlink lautet: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.244745.php. Zudem wurde in Kooperation mit dem Stadtentwicklungsamt über alle bezirklichen Mieterberatungsangebote mittels Flyers informiert.
Im Jahr 2022 wurden Verhandlungen zu den Anbietenden der Mieterberatung aufgenommen, um die Sprechzeiten zu erweitern und damit ein größeres terminliches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dazu zählt auch die Erweiterung auf neue Standorte.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die finanziellen Mittel für die Mieterberatungen werden dem Bezirk zur auftragsweisen Bewirtschaftung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übertragen (Kapitel 1240 Titel 54010 – Dienstleistungen).
2018 und 2019: jährlich 100.000€ 2020 und 2021: jährlich 130.000€ 2022 und 2023: jährlich 130.000€ 2024: Ansatz 105.000€ (geplant)
keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.
Berlin, den 21.03.2023
Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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