Drucksache - 1069/V  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-33B sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Be-hörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 27.02.2018
2. VzK_1069_V_Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin    .02.2018

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                 Drucksache Nr. 1069/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-33B sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Berden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am   27.02.2018 beschlossen:

 

I.          Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-33B für das Gelände zwischen Torstraße, Weydingerstraße und Rosa-Luxem­burg- Straße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

II.        r den unter I. zu beschließenden Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-33B wird die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgabe durchgeführt.

 

III.      Der Bebauungsplan 1-33B soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren         

durchgeführt werden.

 

IV.     Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Einzuschränkende Flächen:

Die Einschränkung des Geltungsbereichs betreffen die Straßenflächen der Rosa-Luxemburg-Straße, der Torstraße, der Weydingerstraße und die des Rosa-Luxemburg-Platzes sowie die Fläche des Grundstückes 6002, der Flur 18.

 

Begründung zur Einschränkung des Geltungsbereiches:

Die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Straßenflächen durch Festsetzung im Bebauungsplan 1-33B ist nicht erforderlich. Bei den wegfallenden Straßenverkehrsflächen handelt es sich um gewidmete Straßenflächen des Landes Berlins im Bestand, die zukünftig auch weiterhin in ihrer Funktion und ihrem Zweck nach Bestand haben werden. Die Erschließung aller Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches bleibt auch ohne die Festsetzung von öffentlichem Straßenland im Bebauungsplan gesichert.

 

Auf dem Grundstück 6002, der Flur 18, steht ein siebengeschossiges Bürogebäude, das in den 1990er Jahren seinem bis heutigem Zweck nach errichtet wurde. Das Ziel des Bebauungsplans sieht den langfristigen Erhalt der Wohnnutzung innerhalb des Geltungsbereichs vor. Eine planungsrechtliche Sicherung des bestehenden und zukünftig weithin zu nutzenden Bürogebäudes ist somit für das verfolgte städtebauliche Ziel nicht geboten.

 

Der Bebauungsplan 1-33B wird unter dem Titel Bebauungsplan 1-33B für das Gelände  zwischen Torstraße, Weydingerstraße, Rosa-Luxemburg-Platz und Rosa-Luxem­burg-Straße mit Ausnahme des Grundstücks Torstraße 6, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte fortgeführt und die bisherigen städtebaulichen Ziele werden weiterhin verfolgt.

 

Begründung zur Verfahren gem. § 13 BauGB für den Bebauungsplan 1-33B

Der Bebauungsplan 1-33B soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgehrt werden. Alle Anwendungsvoraussetzungen (keine wesentliche Änderung der Zulässigkeit nach §34, keine Pflicht zur Durchführung einer UVP, keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) sind gegeben.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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