Drucksache - 1040/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1040/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Unerlaubtes Parken auf Gehwegen und Freiflächen auf dem Gelände des OSZ Banken und Versicherungen in Moabit unterbinden Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1040/V): Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass durch geeignete Maßnahmen das unerlaubte Parken an der Ecke Otto-Dix-Straße / Claire-Waldoff-Promenade (Bürgersteigseite am OSZ) und an der Ecke Claire-Waldoff-Promenade / Invalidenstraße (ehemalige Grünfläche) von Fahrzeugen in Zukunft ausgeschlossen ist. Eine mögliche Maßnahme kann hierbei das Anbringen von herausnehmbaren Vierkant-Absperrpfosten versehen mit einem massiven Feuerwehr-Dreikantschloss sein. Das Bezirksamt hat am 17.03.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Da es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde den Vorschlag der Bezirksverordnetenversammlung dem Liegenschaftsfonds als Eigentümer der Grundstücke mitgeteilt.
Dieser hat in der Angelegenheit auf die Zuständigkeit der Erbbauberechtigten, Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Zille Siedlung KG, und die WBM verwiesen. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat das Anliegen am 26.4.2019 den Erbbauberechtigten vorgetragen. Diese haben sich hierzu bisher nicht geäußert. Lediglich eine Geverka GmbH hat (ohne Angabe einer Vertretungsvollmacht eines der angeschriebenen Erbbauberechtigten mitzuteilen) darauf verwiesen, nicht Eigentümer des Grundstückes zu sein und daher keine Maßnahmen einzuleiten.
Das Bezirksamt ist dem Ersuchen nachgekommen, hat sich mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt und um Unterstützung gebeten.
Weitere Einflussmöglichkeiten hat das Bezirksamt leider nicht.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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