Drucksache - 1007/V  

 
 
Betreff: Fehlerhafte Bescheide des Jobcenters Mitte – Wo liegen die Ursachen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz, Schüler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA AfD vom 13.02.2018
2. Antwort vom 23.02.2018

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage 0302/V wurde 2015, 2016, 2017 jeweils 40%, 35% bzw. 39% aller Widersprüche/Beschwerden stattgegeben, d.h. die Zahl der Stattgaben blieb nahezu konstant. Halten Sie diese Quote für sachimmanent oder sehen Sie glichkeiten, diese zu senken?
  2. Wenn ja: Welche Maßnahmen sind das und welche davon wurden wann umgesetzt?
  3. Eine so hohe Quote an Stattgaben lässt vermuten, dass auch Bescheide, denen nicht widersprochen wurde, mangelhaft sein könnten. Hat das BA stichprobenartige Prüfungen von nicht beanstandeten Bescheiden veranlasst?
  4. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  5. Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage 0302/V wurden 2015, 2016, 2017 jeweils 18%, 14% bzw. 15% aller Bescheide - denen widersprochen wurde - fehlerhaft erlassen. Die Fehlerursache lag hier zum größten Teil bei nicht korrekter Anwendung von Rechtsnormen aus dem SGBII und SGBX. Wurden die genannten Rechtsnormen bei den Mitarbeiterschulungen daraufhin besonders berücksichtigt? Hat das BA dies im Qualifizierungsplan Jobcenter der einzelnen Jahre berücksichtigt?
  6. Falls ja, wie erklären Sie sich, dass die Fehlerquoten in den einzelnen Rechtsgebieten über die Jahre nahezu gleich blieben?
  7. Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage 0302/V lagen dem überwiegenden Anteil der Stattgaben „keine Bearbeitungsfehler“ zugrunde. Inwiefern könnte laut Einschätzung des BA eine umfassendere Beratung der Kunden und Kundinnen dazu führen, dass „leistungserhebliche Sachvorträge“ und dieEinreichung neuer Unterlagen“ bereits bei der Beantragung korrekt beigebracht bzw. deren Nachreichung rechtzeitig veranlasst werden?
  8. Wie oft gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 „Änderungen der Rechts- und Weisungslage“, die für die Erteilung der Bescheide relevant waren?

 

 
 

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