Drucksache - 0954/V  

 
 
Betreff: „Fortführung der Nutzung des Cafe „Simit Evi“ Müllerstraße 147“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:F.Bertermann, Mayer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne vom 20.12.2017
3. Beschluss vom 21.12.2017
3. VzK vom 08.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:06.2018

Schule, Sport und Facility ManagementTel.:33900

SE Facility Management

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0954/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Fortführung der Nutzung des CaféSimit Evi“ Müllerstr. 147

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0954/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Miet-/Nutzungsvertrag für das CaféSimit Evi“ in der Müllerstr. 147 mit der jetzigen Betreiberin um mindestens ein weiteres Jahr, bis zum März 2019, zu verlängern.

 

Das Bezirksamt hat am 05.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach dem Vorliegen des Prüfberichtes des unabhängigen Gutachters wurde im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung die Behebung der dort aufgezeigten Mängel an der Elektroanlage beauftragt. Ausgenommen von der Beauftragung sind vorerst die Empfehlungsmaßnahmen des Gutachters wegen deren Realisierungs- und Kostenumfangs.

Die derzeitige Nutzung des Cafés erfolgt bis zum 30.06.2018 noch auf der Grundlage des zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 29.03.2018.

Es ist beabsichtigt, einen neuen, kurzfristigen Mietvertrag mit der bisherigen Mieterin abzuschließen, der dem aktuellen Bauzustand des Mietgegenstandes Rechnung trägt und gemäß BGB § 536 mögliche Schadens- und Aufwendungsansprüche der Mieterin gegenüber dem Bezirksamt weitestgehend minimiert, allerdings nicht völlig ausschließen kann.

Das Vertragsverhältnis soll beginnend zum 01.07.2018 eine Laufzeit von 1,5 Jahren haben, demnach bis zum 31.12.2019 andauern und sich danach um jeweils ein Jahr verlängern, wenn es nicht von einer Mietvertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Der Mietgegenstand wird ausdrücklich durch Aufzählung der bisher bekannten Baumängel als „nicht mangelfrei“ deklariert.

Damit kann das Bezirksamt einerseits den sonst voraussichtlich mittelfristig andauernden Leerstand des Objektes vermeiden, andererseits im Fall von aufgrund der desolaten Bausubstanz zu erwartenden Mängeln (u. a. Elektroanlage, Dach, Sanitärstränge, bei Starkregen eindringende Feuchtigkeit im Untergeschoss) das Vertragsverhältnis zeitnah beenden, soweit Mängel auftreten, deren Beseitigungsaufwand sich als unverhältnismäßig hoch hinsichtlich der Verbleibzeit des Objektes herausstellt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mieteinnahme im Kapitel 4510, Titel 12401 in Höhe von 36.843,24 €/ Jahr

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 05.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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