Drucksache - 0954/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility ManagementTel.:33900 SE Facility Management BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0954/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Fortführung der Nutzung des Café „Simit Evi“ Müllerstr. 147 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0954/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, den Miet-/Nutzungsvertrag für das Café „Simit Evi“ in der Müllerstr. 147 mit der jetzigen Betreiberin um mindestens ein weiteres Jahr, bis zum März 2019, zu verlängern.
Das Bezirksamt hat am 05.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Nach dem Vorliegen des Prüfberichtes des unabhängigen Gutachters wurde im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung die Behebung der dort aufgezeigten Mängel an der Elektroanlage beauftragt. Ausgenommen von der Beauftragung sind vorerst die Empfehlungsmaßnahmen des Gutachters wegen deren Realisierungs- und Kostenumfangs. Die derzeitige Nutzung des Cafés erfolgt bis zum 30.06.2018 noch auf der Grundlage des zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 29.03.2018. Es ist beabsichtigt, einen neuen, kurzfristigen Mietvertrag mit der bisherigen Mieterin abzuschließen, der dem aktuellen Bauzustand des Mietgegenstandes Rechnung trägt und gemäß BGB § 536 mögliche Schadens- und Aufwendungsansprüche der Mieterin gegenüber dem Bezirksamt weitestgehend minimiert, allerdings nicht völlig ausschließen kann. Das Vertragsverhältnis soll beginnend zum 01.07.2018 eine Laufzeit von 1,5 Jahren haben, demnach bis zum 31.12.2019 andauern und sich danach um jeweils ein Jahr verlängern, wenn es nicht von einer Mietvertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Der Mietgegenstand wird ausdrücklich durch Aufzählung der bisher bekannten Baumängel als „nicht mangelfrei“ deklariert. Damit kann das Bezirksamt einerseits den sonst voraussichtlich mittelfristig andauernden Leerstand des Objektes vermeiden, andererseits im Fall von aufgrund der desolaten Bausubstanz zu erwartenden Mängeln (u. a. Elektroanlage, Dach, Sanitärstränge, bei Starkregen eindringende Feuchtigkeit im Untergeschoss) das Vertragsverhältnis zeitnah beenden, soweit Mängel auftreten, deren Beseitigungsaufwand sich als unverhältnismäßig hoch hinsichtlich der Verbleibzeit des Objektes herausstellt. A) Rechtsgrundlage § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Mieteinnahme im Kapitel 4510, Titel 12401 in Höhe von 36.843,24 €/ Jahr
keine Berlin, den 05.06.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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